Jagdzeiten in Sachsen

Diese Übersicht zeigt für 29 Wildarten, wann sie in Sachsen bejagt werden dürfen. 18 Arten haben eine befristete Jagdzeit, 7 dürfen ganzjährig bejagt werden und 4 sind ganzjährig mit der Jagd zu verschonen. Ein Klick auf die Wildart zeigt den Vergleich mit allen anderen Bundesländern.

Schalenwild

WildartJagdzeitHinweis
DamwildSchaufler, Alttier, Kalb01.08. – 31.01.–
GamswildBock, Geiß, Kitz01.08. – 31.01.Die Verordnung setzt eine Jagdzeit fest; in Sachsen kommt Gamswild nicht vor.
MuffelwildWidder, Muffelschaf, Lamm01.08. – 31.01.–
RehbockRehwild – Bock16.04. – 31.01.–
Ricke (Rehwild)Rehwild – Ricke und Kitz01.08. – 31.01.Kitze und Ricken gemeinsam geregelt.
Rotwild (Hirsch)Rotwild – Hirsch und Alttier01.08. – 31.01.–
SchwarzwildFrischling, Überläufer, Bache, Keilerganzjährig–
SikawildHirsch, Tier, Kalb01.08. – 31.01.Mit Damwild gemeinsam geregelt.

Raubwild

WildartJagdzeitHinweis
Baummarder16.10. – 28.02.–
DachsAdulte und Jungeganzjährig–
Iltis01.08. – 28.02.Sachsen weicht für den Iltis nicht ab; es gilt Bundesrecht.
Marderhundganzjährig–
Nutriaganzjährig–
RotfuchsAdulte und Welpenganzjährig–
Steinmarder16.10. – 28.02.–
WaschbärAdulte und Jungeganzjährig–

Niederwild

WildartJagdzeitHinweis
Feldhase01.10. – 15.01.–
Wildkaninchenganzjährig–

Federwild

WildartJagdzeitHinweis
EichelhäherRabenvögelganzjährige Schonzeit–
ElsterRabenvögel01.08. – 15.03.Mit Nebel- und Rabenkrähe gemeinsam geregelt.
FasanhahnFasan – Hahn01.10. – 15.01.–
FasanhenneFasan – Henne01.10. – 15.01.Das Bundesrecht nennt „Fasanen" ohne Unterscheidung nach Geschlecht.
Graugans01.08. – 31.01.–
KolkrabeRabenvögel – ganzjährige Schonzeitganzjährige SchonzeitGanzjährige Schonzeit in allen Bundesländern – nicht bejagbar
Rabenkrähe / NebelkräheRabenvögel01.08. – 15.03.–
Rebhuhnganzjährige SchonzeitGanzjährige Schonzeit
Ringeltaube01.11. – 20.02.Sachsen weicht für die Ringeltaube nicht ab; es gilt Bundesrecht.
SaatkräheRabenvögel – ganzjährige Schonzeitganzjährige SchonzeitGanzjährige Schonzeit bundesweit; nur Ausnahmegenehmigungen möglich
StockenteErpel und Ente01.09. – 15.01.–

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Stand: 28.08.2026. Alle Zeiten wurden an diesem Tag gegen den Volltext der jeweils geltenden Landesverordnung geprüft, ergänzend gegen die Bundesjagdzeitenverordnung, wo ein Land nicht abweicht. Maßgeblich bleibt immer die amtliche Fassung; Änderungen der Verordnungen nach dem Prüfdatum sind hier noch nicht berücksichtigt. Das Jagdjahr und die Schonzeit erklärt das Jagdlexikon.