Startseite / Jagdzeiten / Schleswig-Holstein Jagdzeiten in Schleswig-Holstein Diese Übersicht zeigt für 28 Wildarten, wann sie in Schleswig-Holstein bejagt werden dürfen. 18 Arten haben eine befristete Jagdzeit, 4 dürfen ganzjährig bejagt werden und 6 sind ganzjährig mit der Jagd zu verschonen. Ein Klick auf die Wildart zeigt den Vergleich mit allen anderen Bundesländern.
Schalenwild Wildart Jagdzeit Hinweis Damwild Schaufler, Alttier, Kalb 01.09. – 31.01. – Muffelwild Widder, Muffelschaf, Lamm 01.08. – 31.01. Nicht abweichend geregelt; es gilt Bundesrecht. Rehbock Rehwild – Bock 01.05. – 31.01. – Ricke (Rehwild) Rehwild – Ricke und Kitz 01.09. – 31.01. – Rotwild (Hirsch) Rotwild – Hirsch und Alttier 01.08. – 31.01. – Schwarzwild Frischling, Überläufer, Bache, Keiler ganzjährig – Sikawild Hirsch, Tier, Kalb 01.09. – 31.01. Kälber ab 01.09.; Schmalspießer ab 01.05.; Schmaltiere 01.05.–31.05. und ab 01.09.
Niederwild Wildart Jagdzeit Hinweis Feldhase 01.10. – 31.12. – Wildkaninchen 01.10. – 31.12. An Deichkörpern, Warften und sonstigen Erhöhungen außerhalb der Seedeiche ganzjährig.
Federwild Wildart Jagdzeit Hinweis Eichelhäher Rabenvögel ganzjährige Schonzeit – Elster Rabenvögel ganzjährige Schonzeit Auf Elstern darf in Schleswig-Holstein die Jagd nicht ausgeübt werden. Fasanhahn Fasan – nur Hahn jagdbar 01.10. – 15.01. – Fasanhenne Fasan – Henne (ganzjährig Schonzeit) ganzjährige Schonzeit Auf Fasanenhennen darf in Schleswig-Holstein die Jagd nicht ausgeübt werden (JagdZV SH § 2 Abs. 2). Graugans 16.07. – 31.01. – Kolkrabe Rabenvögel – ganzjährige Schonzeit ganzjährige Schonzeit Ganzjährige Schonzeit in allen Bundesländern – nicht bejagbar Rabenkrähe / Nebelkrähe Rabenvögel 01.08. – 28.02. Gilt nur für die Rabenkrähe; auf Nebelkrähen darf die Jagd nicht ausgeübt werden. Rebhuhn ganzjährige Schonzeit Gesetzliches Jagdverbot — kein freiwilliger Verzicht. Ringeltaube 01.11. – 31.01. – Saatkrähe Rabenvögel – ganzjährige Schonzeit ganzjährige Schonzeit Ganzjährige Schonzeit bundesweit; nur Ausnahmegenehmigungen möglich Stockente Erpel und Ente 01.09. – 15.01. –
Mehr zu Schleswig-Holstein Jagdzeiten in anderen Bundesländern Nordrhein-Westfalen Bayern Baden-Württemberg Hessen Niedersachsen Rheinland-Pfalz Sachsen Berlin Hamburg Bremen Saarland Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Sachsen-Anhalt Thüringen
Stand: 28.08.2026. Alle Zeiten wurden an diesem Tag gegen den Volltext der jeweils geltenden Landesverordnung geprüft, ergänzend gegen die Bundesjagdzeitenverordnung, wo ein Land nicht abweicht. Maßgeblich bleibt immer die amtliche Fassung; Änderungen der Verordnungen nach dem Prüfdatum sind hier noch nicht berücksichtigt. Das Jagdjahr und die Schonzeit erklärt das Jagdlexikon.
Jagdprüfung.de
Digital lernen mit sichtbarem Quellen- und Freigabestatus
© 2026 Jagdprüfung.de — Alle Rechte vorbehalten