Jagdzeiten in Schleswig-Holstein

Diese Übersicht zeigt für 28 Wildarten, wann sie in Schleswig-Holstein bejagt werden dürfen. 18 Arten haben eine befristete Jagdzeit, 4 dürfen ganzjährig bejagt werden und 6 sind ganzjährig mit der Jagd zu verschonen. Ein Klick auf die Wildart zeigt den Vergleich mit allen anderen Bundesländern.

Schalenwild

WildartJagdzeitHinweis
DamwildSchaufler, Alttier, Kalb01.09. – 31.01.–
MuffelwildWidder, Muffelschaf, Lamm01.08. – 31.01.Nicht abweichend geregelt; es gilt Bundesrecht.
RehbockRehwild – Bock01.05. – 31.01.–
Ricke (Rehwild)Rehwild – Ricke und Kitz01.09. – 31.01.–
Rotwild (Hirsch)Rotwild – Hirsch und Alttier01.08. – 31.01.–
SchwarzwildFrischling, Überläufer, Bache, Keilerganzjährig–
SikawildHirsch, Tier, Kalb01.09. – 31.01.Kälber ab 01.09.; Schmalspießer ab 01.05.; Schmaltiere 01.05.–31.05. und ab 01.09.

Raubwild

WildartJagdzeitHinweis
Baummarder16.10. – 28.02.–
DachsAdulte und Junge01.08. – 31.01.–
Iltis16.10. – 28.02.–
Marderhundganzjährig–
Nutriaganzjährig–
RotfuchsAdulte und Welpen01.07. – 28.02.Junge: ganzjährig
Steinmarder16.10. – 28.02.–
WaschbärAdulte und Jungeganzjährig–

Niederwild

WildartJagdzeitHinweis
Feldhase01.10. – 31.12.–
Wildkaninchen01.10. – 31.12.An Deichkörpern, Warften und sonstigen Erhöhungen außerhalb der Seedeiche ganzjährig.

Federwild

WildartJagdzeitHinweis
EichelhäherRabenvögelganzjährige Schonzeit–
ElsterRabenvögelganzjährige SchonzeitAuf Elstern darf in Schleswig-Holstein die Jagd nicht ausgeübt werden.
FasanhahnFasan – nur Hahn jagdbar01.10. – 15.01.–
FasanhenneFasan – Henne (ganzjährig Schonzeit)ganzjährige SchonzeitAuf Fasanenhennen darf in Schleswig-Holstein die Jagd nicht ausgeübt werden (JagdZV SH § 2 Abs. 2).
Graugans16.07. – 31.01.–
KolkrabeRabenvögel – ganzjährige Schonzeitganzjährige SchonzeitGanzjährige Schonzeit in allen Bundesländern – nicht bejagbar
Rabenkrähe / NebelkräheRabenvögel01.08. – 28.02.Gilt nur für die Rabenkrähe; auf Nebelkrähen darf die Jagd nicht ausgeübt werden.
Rebhuhnganzjährige SchonzeitGesetzliches Jagdverbot — kein freiwilliger Verzicht.
Ringeltaube01.11. – 31.01.–
SaatkräheRabenvögel – ganzjährige Schonzeitganzjährige SchonzeitGanzjährige Schonzeit bundesweit; nur Ausnahmegenehmigungen möglich
StockenteErpel und Ente01.09. – 15.01.–

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Stand: 28.08.2026. Alle Zeiten wurden an diesem Tag gegen den Volltext der jeweils geltenden Landesverordnung geprüft, ergänzend gegen die Bundesjagdzeitenverordnung, wo ein Land nicht abweicht. Maßgeblich bleibt immer die amtliche Fassung; Änderungen der Verordnungen nach dem Prüfdatum sind hier noch nicht berücksichtigt. Das Jagdjahr und die Schonzeit erklärt das Jagdlexikon.