Jagdzeit Iltis in allen Bundesländern

Der Europäische Iltis steht in mehreren Bundesländern unter ganzjährigem Schutz. Bestände sind rückläufig.

BundeslandJagdzeitHinweis
Nordrhein-Westfalen16.10. – 28.02.–
Bayern01.08. – 28.02.–
Baden-Württemberg01.10. – 15.02.–
Hessenganzjährige SchonzeitNicht jagdbar
Niedersachsen01.08. – 28.02.–
Rheinland-Pfalzganzjährige SchonzeitKein Jagdrecht
Sachsen01.08. – 28.02.Sachsen weicht für den Iltis nicht ab; es gilt Bundesrecht.
Schleswig-Holstein16.10. – 28.02.–
Berlinganzjährige Schonzeit–
Hamburgganzjährige Schonzeit–
Bremen01.09. – 31.01.–
Saarlandganzjährige Schonzeit–
Brandenburgganzjährige SchonzeitGanzjährige Schonzeit
Mecklenburg-Vorpommern01.08. – 28.02.–
Sachsen-Anhalt16.10. – 28.02.–
Thüringen01.09. – 28.02.Mit dem Hermelin gemeinsam geregelt.

Stand: 28.08.2026. Alle Zeiten wurden an diesem Tag gegen den Volltext der jeweils geltenden Landesverordnung geprüft, ergänzend gegen die Bundesjagdzeitenverordnung, wo ein Land nicht abweicht. Maßgeblich bleibt immer die amtliche Fassung; Änderungen der Verordnungen nach dem Prüfdatum sind hier noch nicht berücksichtigt. Das Jagdjahr und die Schonzeit erklärt das Jagdlexikon.