Jagdprüfung.de
Lexikon
Jagdrecht·Hohe Prüfungsrelevanz

Schonzeit

Zeitraum, in dem eine Wildart nicht bejagt werden darf – das Gegenstück zur Jagdzeit.

Die Schonzeit ist der gesetzlich festgelegte Zeitraum, in dem eine Wildart nicht bejagt werden darf. Sie dient dem Schutz des Wildes während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeit. Während der Schonzeit hat das Wild Ruhe vor der Bejagung.

Definition

Die Schonzeit ist der Zeitraum, in dem eine Wildart jagdlich geschützt ist und nicht erlegt werden darf. Sie ergibt sich aus der Bundesjagdzeitenverordnung und den Landesjagdgesetzen. Wild ohne festgesetzte Jagdzeit ist ganzjährig geschont (z. B. Rebhuhn in vielen Bundesländern).

Rechtliche Bedeutung

Das Erlegen von Wild während der Schonzeit ist eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat (Wilderei). Ausnahmen sind nur mit behördlicher Ausnahmegenehmigung möglich (z. B. bei Wildschäden). Auch führende Elterntiere genießen besonderen Schutz (Elterntierschutz gemäß § 22 Abs. 4 BJagdG).