Jagdzeit Elster in allen Bundesländern

Rabenvögel

Die Elster ist in den meisten Ländern jagdbar. Keine Jagdzeit haben Berlin, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und das Saarland. Die längste Saison hat Bayern mit dem 16. Juli bis 14. März.

BundeslandJagdzeitHinweis
Nordrhein-Westfalen01.08. – 28.02.–
Bayern16.07. – 14.03.–
Baden-Württemberg01.08. – 15.02.Nur außerhalb von Naturschutzgebieten und Naturdenkmalen.
Hessen01.08. – 15.01.–
Niedersachsen01.08. – 28.02.–
Rheinland-Pfalz01.08. – 20.02.–
Sachsen01.08. – 15.03.Mit Nebel- und Rabenkrähe gemeinsam geregelt.
Schleswig-Holsteinganzjährige SchonzeitAuf Elstern darf in Schleswig-Holstein die Jagd nicht ausgeübt werden.
Berlinganzjährige SchonzeitDie Elster wird in § 1 der Verordnung über jagdbare Tierarten und Jagdzeiten nicht aufgeführt; sie unterliegt in Berlin nicht dem Jagdrecht.
Hamburgganzjährige SchonzeitGanzjährig mit der Jagd zu verschonen.
Bremenganzjährige SchonzeitDie Elster ist in Bremen nicht für jagdbar erklärt.
Saarlandganzjährige SchonzeitDie Elster steht nicht in Anlage 3 der DV-SJG; es ist keine Jagdzeit festgesetzt.
Brandenburg01.09. – 31.01.Die Elster ist in Brandenburg dem Jagdrecht unterstellt und hat eine Jagdzeit.
Mecklenburg-Vorpommern01.08. – 20.02.–
Sachsen-Anhalt16.07. – 28.02.–
Thüringen01.08. – 15.02.–

Stand: 28.08.2026. Alle Zeiten wurden an diesem Tag gegen den Volltext der jeweils geltenden Landesverordnung geprüft, ergänzend gegen die Bundesjagdzeitenverordnung, wo ein Land nicht abweicht. Maßgeblich bleibt immer die amtliche Fassung; Änderungen der Verordnungen nach dem Prüfdatum sind hier noch nicht berücksichtigt. Das Jagdjahr und die Schonzeit erklärt das Jagdlexikon.