Jagdzeiten in Berlin

Diese Übersicht zeigt für 28 Wildarten, wann sie in Berlin bejagt werden dürfen. 14 Arten haben eine befristete Jagdzeit, 3 dürfen ganzjährig bejagt werden und 11 sind ganzjährig mit der Jagd zu verschonen. Ein Klick auf die Wildart zeigt den Vergleich mit allen anderen Bundesländern.

Schalenwild

WildartJagdzeitHinweis
DamwildSchaufler, Alttier, Kalb01.09. – 31.01.Nicht abweichend geregelt; es gilt Bundesrecht. Kein Bestand in Berlin.
MuffelwildWidder, Muffelschaf, Lamm01.08. – 31.01.Nicht abweichend geregelt; es gilt Bundesrecht. Kein Bestand in Berlin.
RehbockRehwild – Bock01.04. – 31.05. und 01.08. – 31.01.Böcke und Schmalrehe gemeinsam geregelt.
Ricke (Rehwild)Rehwild – Ricke und Kitz01.09. – 31.01.Ricken und Kitze gemeinsam geregelt.
Rotwild (Hirsch)Rotwild – Hirsch und Alttier01.08. – 31.01.Nicht abweichend geregelt; es gilt Bundesrecht. In Berlin kommt Rotwild nicht vor.
SchwarzwildFrischling, Überläufer, Bache, Keilerganzjährig–
SikawildHirsch, Tier, Kalb01.09. – 31.01.Nicht abweichend geregelt; es gilt Bundesrecht. Kein Bestand in Berlin.

Raubwild

WildartJagdzeitHinweis
Baummarderganzjährige Schonzeit–
DachsAdulte und Jungeganzjährige Schonzeit–
Iltisganzjährige Schonzeit–
Marderhund01.10. – 31.01.–
Nutriaganzjährig–
RotfuchsAdulte und Welpen01.11. – 31.01.Jungfüchse 01.05.–31.01.
Steinmarder16.10. – 28.02.§ 3 hebt nur die Jagdzeit des Baummarders auf; für den Steinmarder gilt Bundesrecht.
WaschbärAdulte und Jungeganzjährig–

Niederwild

WildartJagdzeitHinweis
Feldhaseganzjährige Schonzeit–
Wildkaninchen01.09. – 15.02.–

Federwild

WildartJagdzeitHinweis
EichelhäherRabenvögelganzjährige Schonzeit–
ElsterRabenvögelganzjährige SchonzeitDie Elster wird in § 1 der Verordnung über jagdbare Tierarten und Jagdzeiten nicht aufgeführt; sie unterliegt in Berlin nicht dem Jagdrecht.
FasanhahnFasan – Hahn01.10. – 15.01.Der Fasan ist in § 3 nicht aufgeführt; es gilt Bundesrecht.
FasanhenneFasan – Henne01.10. – 15.01.Das Bundesrecht nennt „Fasanen" ohne Unterscheidung nach Geschlecht.
Graugansganzjährige Schonzeit–
KolkrabeRabenvögel – ganzjährige Schonzeitganzjährige SchonzeitGanzjährige Schonzeit in allen Bundesländern – nicht bejagbar
Rabenkrähe / NebelkräheRabenvögelganzjährige Schonzeit–
Rebhuhnganzjährige Schonzeit–
Ringeltaube01.11. – 20.02.–
SaatkräheRabenvögel – ganzjährige Schonzeitganzjährige SchonzeitGanzjährige Schonzeit bundesweit; nur Ausnahmegenehmigungen möglich
StockenteErpel und Ente01.09. – 15.01.–

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Stand: 28.08.2026. Alle Zeiten wurden an diesem Tag gegen den Volltext der jeweils geltenden Landesverordnung geprüft, ergänzend gegen die Bundesjagdzeitenverordnung, wo ein Land nicht abweicht. Maßgeblich bleibt immer die amtliche Fassung; Änderungen der Verordnungen nach dem Prüfdatum sind hier noch nicht berücksichtigt. Das Jagdjahr und die Schonzeit erklärt das Jagdlexikon.