Startseite / Jagdzeiten / Berlin Jagdzeiten in Berlin Diese Übersicht zeigt für 28 Wildarten, wann sie in Berlin bejagt werden dürfen. 14 Arten haben eine befristete Jagdzeit, 3 dürfen ganzjährig bejagt werden und 11 sind ganzjährig mit der Jagd zu verschonen. Ein Klick auf die Wildart zeigt den Vergleich mit allen anderen Bundesländern.
Schalenwild Wildart Jagdzeit Hinweis Damwild Schaufler, Alttier, Kalb 01.09. – 31.01. Nicht abweichend geregelt; es gilt Bundesrecht. Kein Bestand in Berlin. Muffelwild Widder, Muffelschaf, Lamm 01.08. – 31.01. Nicht abweichend geregelt; es gilt Bundesrecht. Kein Bestand in Berlin. Rehbock Rehwild – Bock 01.04. – 31.05. und 01.08. – 31.01. Böcke und Schmalrehe gemeinsam geregelt. Ricke (Rehwild) Rehwild – Ricke und Kitz 01.09. – 31.01. Ricken und Kitze gemeinsam geregelt. Rotwild (Hirsch) Rotwild – Hirsch und Alttier 01.08. – 31.01. Nicht abweichend geregelt; es gilt Bundesrecht. In Berlin kommt Rotwild nicht vor. Schwarzwild Frischling, Überläufer, Bache, Keiler ganzjährig – Sikawild Hirsch, Tier, Kalb 01.09. – 31.01. Nicht abweichend geregelt; es gilt Bundesrecht. Kein Bestand in Berlin.
Raubwild Wildart Jagdzeit Hinweis Baummarder ganzjährige Schonzeit – Dachs Adulte und Junge ganzjährige Schonzeit – Iltis ganzjährige Schonzeit – Marderhund 01.10. – 31.01. – Nutria ganzjährig – Rotfuchs Adulte und Welpen 01.11. – 31.01. Jungfüchse 01.05.–31.01. Steinmarder 16.10. – 28.02. § 3 hebt nur die Jagdzeit des Baummarders auf; für den Steinmarder gilt Bundesrecht. Waschbär Adulte und Junge ganzjährig –
Federwild Wildart Jagdzeit Hinweis Eichelhäher Rabenvögel ganzjährige Schonzeit – Elster Rabenvögel ganzjährige Schonzeit Die Elster wird in § 1 der Verordnung über jagdbare Tierarten und Jagdzeiten nicht aufgeführt; sie unterliegt in Berlin nicht dem Jagdrecht. Fasanhahn Fasan – Hahn 01.10. – 15.01. Der Fasan ist in § 3 nicht aufgeführt; es gilt Bundesrecht. Fasanhenne Fasan – Henne 01.10. – 15.01. Das Bundesrecht nennt „Fasanen" ohne Unterscheidung nach Geschlecht. Graugans ganzjährige Schonzeit – Kolkrabe Rabenvögel – ganzjährige Schonzeit ganzjährige Schonzeit Ganzjährige Schonzeit in allen Bundesländern – nicht bejagbar Rabenkrähe / Nebelkrähe Rabenvögel ganzjährige Schonzeit – Rebhuhn ganzjährige Schonzeit – Ringeltaube 01.11. – 20.02. – Saatkrähe Rabenvögel – ganzjährige Schonzeit ganzjährige Schonzeit Ganzjährige Schonzeit bundesweit; nur Ausnahmegenehmigungen möglich Stockente Erpel und Ente 01.09. – 15.01. –
Jagdzeiten in anderen Bundesländern Nordrhein-Westfalen Bayern Baden-Württemberg Hessen Niedersachsen Rheinland-Pfalz Sachsen Schleswig-Holstein Hamburg Bremen Saarland Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Sachsen-Anhalt Thüringen
Stand: 28.08.2026. Alle Zeiten wurden an diesem Tag gegen den Volltext der jeweils geltenden Landesverordnung geprüft, ergänzend gegen die Bundesjagdzeitenverordnung, wo ein Land nicht abweicht. Maßgeblich bleibt immer die amtliche Fassung; Änderungen der Verordnungen nach dem Prüfdatum sind hier noch nicht berücksichtigt. Das Jagdjahr und die Schonzeit erklärt das Jagdlexikon.
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