Jagdzeit Eichelhäher in allen Bundesländern

Rabenvögel

Der Eichelhäher hat bundesweit nur in Bayern eine Jagdzeit (16. Juli bis 14. März). In allen übrigen Ländern ist für ihn keine Jagdzeit festgesetzt.

BundeslandJagdzeitHinweis
Nordrhein-Westfalenganzjährige SchonzeitDer Eichelhäher steht nicht in der Landesjagdzeitenverordnung; es ist keine Jagdzeit festgesetzt.
Bayern16.07. – 14.03.–
Baden-Württembergganzjährige SchonzeitNicht jagdbar
Hessenganzjährige Schonzeit–
Niedersachsenganzjährige Schonzeit–
Rheinland-Pfalzganzjährige Schonzeit–
Sachsenganzjährige Schonzeit–
Schleswig-Holsteinganzjährige Schonzeit–
Berlinganzjährige Schonzeit–
Hamburgganzjährige Schonzeit–
Bremenganzjährige Schonzeit–
Saarlandganzjährige Schonzeit–
Brandenburgganzjährige Schonzeit–
Mecklenburg-Vorpommernganzjährige Schonzeit–
Sachsen-Anhaltganzjährige Schonzeit–
Thüringenganzjährige Schonzeit–

Stand: 28.08.2026. Alle Zeiten wurden an diesem Tag gegen den Volltext der jeweils geltenden Landesverordnung geprüft, ergänzend gegen die Bundesjagdzeitenverordnung, wo ein Land nicht abweicht. Maßgeblich bleibt immer die amtliche Fassung; Änderungen der Verordnungen nach dem Prüfdatum sind hier noch nicht berücksichtigt. Das Jagdjahr und die Schonzeit erklärt das Jagdlexikon.