Jagdrecht

Jagdjahr

Das Jagdjahr ist der jagdrechtliche Jahreszeitraum zwischen dem 1. April und dem 31. März des Folgejahres (§ 11 Abs. 4 BJagdG), an dem sich unter anderem Jagdpacht, Jahresjagdschein und Abschussplanung ausrichten.

Was bedeutet „Jagdjahr“?

Die Jagd rechnet nicht mit dem Kalenderjahr. Ihr Bezugszeitraum beginnt am 1. April und endet am 31. März des darauffolgenden Jahres. Das Bundesjagdgesetz nennt diesen Zeitraum im Zusammenhang mit der Jagdpacht in § 11 Abs. 4. Viele Fristen und Laufzeiten sind daran gekoppelt: das Pachtjahr, die Gültigkeit des Jahresjagdscheins, Planungszeiträume für den Abschuss und die Führung von Abschuss- und Streckenlisten.

Woran das Jagdjahr anknüpft

Die Pachtzeit soll mit dem Jagdjahr zusammenfallen, und der Vertrag soll mindestens neun Jahre laufen. Ein Jahresjagdschein wird für ein bis drei Jagdjahre erteilt, während der Tagesjagdschein höchstens 14 Tage gilt. Auch die Pachtfähigkeit wird in Jagdjahren gemessen: Als Pächter kommt nur in Frage, wer aktuell einen Jahresjagdschein hat und in den drei Jagdjahren davor bereits einen solchen in Deutschland besaß. Abschusspläne werden ebenfalls in Jagdjahren geplant; in Nordrhein-Westfalen wird ein Abschussplan in der Regel für ein Jagdjahr bestätigt, für drei Jagdjahre nur in Nationalparks oder im Einzelfall auf Antrag einer Hegegemeinschaft. Fristen für die Vorlage von Abschusslisten und die Verbuchung von Fallwild knüpfen je nach Landesrecht ebenfalls an das Jagdjahr an.

Jagdjahr und Altersansprache beim Schwarzwild

Beim Schwarzwild zeigt sich, dass das Jagdjahr auch die Ansprache beeinflussen kann. Biologisch ist ein Frischling ein Stück im ersten, ein Überläufer ein Stück im zweiten Lebensjahr. Rechtlich wird dagegen teils nach dem Jagdjahr eingeteilt und deshalb vom biologischen Alter abweichen. In Prüfungsfragen muss man daher genau erkennen, ob nach dem Lebensalter oder nach dem Jagdjahr gefragt ist.

„Jagdjahr“ in der Jägerprüfung

Am häufigsten wird schlicht nach Beginn und Ende gefragt. Daneben taucht das Jagdjahr in Fallbeispielen zur Jagdpacht, zur Pachtfähigkeit, zu Abgabefristen der Abschussliste und zur Eintragung von Fallwild auf. Typische Fehler sind, das Jagdjahr mit dem Kalenderjahr gleichzusetzen oder bei Frischling und Überläufer biologisches Alter und jagdrechtliche Einteilung zu vermischen.

Häufige Fragen zu „Jagdjahr“

Wann beginnt und endet das Jagdjahr?

Es beginnt am 1. April und endet am 31. März des folgenden Jahres. Festgelegt ist das in § 11 Abs. 4 BJagdG.

Wie lange gilt ein Jahresjagdschein?

Er wird für ein, zwei oder drei Jagdjahre ausgestellt und läuft damit jeweils bis zum 31. März.

Was hat das Jagdjahr mit der Pachtfähigkeit zu tun?

Pachtfähig ist, wer einen gültigen Jahresjagdschein hat und zuvor während dreier Jagdjahre einen solchen in Deutschland besessen hat.

„Jagdjahr“ kommt in 26 Prüfungsfragen vor

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Redaktion Jagdprüfung.de · Stand: 27.09.2026. Dieser Eintrag wurde mit KI-Unterstützung auf Grundlage unserer eigenen Wissensartikel verfasst und automatisiert gegen diese Quellen geprüft. Er ersetzt nicht die für dein Bundesland geltenden Vorschriften. KI-Transparenz · Redaktion

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