Jagdrecht
Jagdjahr
Das Jagdjahr ist der jagdrechtliche Jahreszeitraum zwischen dem 1. April und dem 31. März des Folgejahres (§ 11 Abs. 4 BJagdG), an dem sich unter anderem Jagdpacht, Jahresjagdschein und Abschussplanung ausrichten.
Was bedeutet „Jagdjahr“?
Die Jagd rechnet nicht mit dem Kalenderjahr. Ihr Bezugszeitraum beginnt am 1. April und endet am 31. März des darauffolgenden Jahres. Das Bundesjagdgesetz nennt diesen Zeitraum im Zusammenhang mit der Jagdpacht in § 11 Abs. 4. Viele Fristen und Laufzeiten sind daran gekoppelt: das Pachtjahr, die Gültigkeit des Jahresjagdscheins, Planungszeiträume für den Abschuss und die Führung von Abschuss- und Streckenlisten.
Woran das Jagdjahr anknüpft
Die Pachtzeit soll mit dem Jagdjahr zusammenfallen, und der Vertrag soll mindestens neun Jahre laufen. Ein Jahresjagdschein wird für ein bis drei Jagdjahre erteilt, während der Tagesjagdschein höchstens 14 Tage gilt. Auch die Pachtfähigkeit wird in Jagdjahren gemessen: Als Pächter kommt nur in Frage, wer aktuell einen Jahresjagdschein hat und in den drei Jagdjahren davor bereits einen solchen in Deutschland besaß. Abschusspläne werden ebenfalls in Jagdjahren geplant; in Nordrhein-Westfalen wird ein Abschussplan in der Regel für ein Jagdjahr bestätigt, für drei Jagdjahre nur in Nationalparks oder im Einzelfall auf Antrag einer Hegegemeinschaft. Fristen für die Vorlage von Abschusslisten und die Verbuchung von Fallwild knüpfen je nach Landesrecht ebenfalls an das Jagdjahr an.
Jagdjahr und Altersansprache beim Schwarzwild
Beim Schwarzwild zeigt sich, dass das Jagdjahr auch die Ansprache beeinflussen kann. Biologisch ist ein Frischling ein Stück im ersten, ein Überläufer ein Stück im zweiten Lebensjahr. Rechtlich wird dagegen teils nach dem Jagdjahr eingeteilt und deshalb vom biologischen Alter abweichen. In Prüfungsfragen muss man daher genau erkennen, ob nach dem Lebensalter oder nach dem Jagdjahr gefragt ist.
„Jagdjahr“ in der Jägerprüfung
Am häufigsten wird schlicht nach Beginn und Ende gefragt. Daneben taucht das Jagdjahr in Fallbeispielen zur Jagdpacht, zur Pachtfähigkeit, zu Abgabefristen der Abschussliste und zur Eintragung von Fallwild auf. Typische Fehler sind, das Jagdjahr mit dem Kalenderjahr gleichzusetzen oder bei Frischling und Überläufer biologisches Alter und jagdrechtliche Einteilung zu vermischen.
Häufige Fragen zu „Jagdjahr“
Wann beginnt und endet das Jagdjahr?
Es beginnt am 1. April und endet am 31. März des folgenden Jahres. Festgelegt ist das in § 11 Abs. 4 BJagdG.
Wie lange gilt ein Jahresjagdschein?
Er wird für ein, zwei oder drei Jagdjahre ausgestellt und läuft damit jeweils bis zum 31. März.
Was hat das Jagdjahr mit der Pachtfähigkeit zu tun?
Pachtfähig ist, wer einen gültigen Jahresjagdschein hat und zuvor während dreier Jagdjahre einen solchen in Deutschland besessen hat.
„Jagdjahr“ kommt in 26 Prüfungsfragen vor
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Kostenlos Prüfungsfragen übenVerwandte Begriffe
- JagdpachtJagdpacht ist die vertragliche Überlassung des Jagdausübungsrechts in seiner Gesamtheit an einen Pächter, geregelt in § 11 BJagdG: schriftlich, in der Regel für mindestens neun Jahre und nur an Pachtfähige.
- JagdscheinDer Jagdschein ist das amtliche Dokument, ohne das niemand die Jagd ausüben darf; ausgestellt wird er von der nach Landesrecht zuständigen Behörde am Wohnsitz (§ 15 BJagdG).
- PachtfähigkeitPachtfähigkeit ist die persönliche Voraussetzung, um ein Jagdrevier pachten zu dürfen: Nötig sind ein gültiger Jahresjagdschein und ein bereits drei Jahre zurückreichender Besitz eines solchen Scheins.
- AbschussplanDer Abschussplan ist die behördlich bestätigte oder festgesetzte Planung, wie viele Stücke einer Wildart nach Geschlecht und Altersklasse in einem Revier für ein Jagdjahr oder – je nach Landesrecht – für mehrere Jagdjahre erlegt werden sollen.
- StreckenlisteDie Streckenliste, oft auch Abschussliste genannt, dokumentiert das in einem Revier erlegte und – je nach Landesrecht – auch das verendet gefundene Wild; sie ist der Jagdbehörde nach den Vorgaben des Landesrechts vorzulegen und dient unter anderem der Abschussplanung.
- ÜberläuferEin Überläufer ist ein Stück Schwarzwild im zweiten Lebensjahr – also kein Frischling mehr, aber noch keine ausgewachsene Bache und kein Keiler.
- FrischlingEin Frischling ist ein Stück Schwarzwild im ersten Lebensjahr. Anfangs trägt es ein längs gestreiftes Tarnkleid, das es mit etwa vier bis fünf Monaten verliert.
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