Jagdzeit Rabenkrähe / Nebelkrähe in allen Bundesländern

Rabenvögel

Rabenkrähe und Nebelkrähe sind jagdbar, da sie erhebliche Schäden an Bodenbrütern und Kulturen anrichten. Im Saarland aktuell keine Jagdzeit.

BundeslandJagdzeitHinweis
Nordrhein-Westfalen01.08. – 10.03.–
Bayern16.07. – 14.03.–
Baden-Württemberg01.08. – 15.02.Nur außerhalb von Naturschutzgebieten und Naturdenkmalen.
Hessen01.08. – 15.01.–
Niedersachsen01.08. – 20.02.–
Rheinland-Pfalz01.08. – 20.02.–
Sachsen01.08. – 15.03.–
Schleswig-Holstein01.08. – 28.02.Gilt nur für die Rabenkrähe; auf Nebelkrähen darf die Jagd nicht ausgeübt werden.
Berlinganzjährige Schonzeit–
Hamburg01.08. – 20.02.–
Bremenganzjährige SchonzeitDie Rabenkrähe ist in Bremen nicht für jagdbar erklärt.
Saarlandganzjährige SchonzeitDerzeit keine Jagdzeit im Saarland
Brandenburg01.09. – 31.01.Rabenkrähe, Nebelkrähe und Elster gemeinsam geregelt.
Mecklenburg-Vorpommern01.08. – 20.02.–
Sachsen-Anhalt16.07. – 28.02.In der Verordnung als „Aaskrähe" geführt.
Thüringen01.08. – 15.02.–

Stand: 28.08.2026. Alle Zeiten wurden an diesem Tag gegen den Volltext der jeweils geltenden Landesverordnung geprüft, ergänzend gegen die Bundesjagdzeitenverordnung, wo ein Land nicht abweicht. Maßgeblich bleibt immer die amtliche Fassung; Änderungen der Verordnungen nach dem Prüfdatum sind hier noch nicht berücksichtigt. Das Jagdjahr und die Schonzeit erklärt das Jagdlexikon.