Gespräche mit Falko
Falko ist ein KI-Assistent. Das steht im Chat, bevor die erste Nachricht abgeschickt wird, und dauerhaft unter dem Eingabefeld. Im Sprachanruf sagt Falko es zusätzlich im ersten Satz.
KI-Transparenz
Jagdprüfung.de setzt an einigen Stellen künstliche Intelligenz ein: für den Lernassistenten Falko, für Abbildungen von Wildarten und für gesprochene Inhalte. Diese Seite sagt, wo genau das passiert, woran du es siehst und wer dafür geradesteht.
Falko ist ein KI-Assistent. Das steht im Chat, bevor die erste Nachricht abgeschickt wird, und dauerhaft unter dem Eingabefeld. Im Sprachanruf sagt Falko es zusätzlich im ersten Satz.
Alle mit KI erzeugten Abbildungen tragen ein sichtbares Zeichen („KI") direkt am Bild und einen Hinweis in der Bildunterschrift. Zusätzlich steckt die Kennzeichnung maschinenlesbar in der Bilddatei selbst.
Vorgelesene Antworten, der Sprachanruf und die Lern-Podcasts werden von synthetischen Stimmen gesprochen. Das steht jeweils am Abspielknopf beziehungsweise über der Folgenliste.
Veröffentlichte Fach- und Rechtsinhalte durchlaufen einen dokumentierten redaktionellen Freigabeprozess mit benannter Verantwortung. Antworten von Falko entstehen dagegen live und sind als KI-Antworten gekennzeichnet.
Dieses Zeichen in der Ecke einer Abbildung bedeutet: Mit künstlicher Intelligenz erzeugte Abbildung. Es ist keine Fotografie eines wirklichen Tieres in einer wirklichen Situation, sondern Lernmaterial. Für das Ansprechen in der Prüfung und im Revier gilt immer das lebende Stück, nicht die Abbildung.
Zusätzlich trägt jede dieser Dateien die Kennzeichnung maschinenlesbar in ihren Metadaten: das IPTC-Merkmal DigitalSourceType mit dem Wert http://cv.iptc.org/newscodes/digitalsourcetype/trainedAlgorithmicMedia. Damit erkennen auch Suchmaschinen, Browser und Prüfwerkzeuge die Herkunft, ohne dass jemand die Bildunterschrift lesen muss.
Einschlägig: Art. 50 Abs. 1 · Art. 50 Abs. 2 KI-VO
Einschlägig: Art. 50 Abs. 1 · Art. 50 Abs. 2 · Art. 50 Abs. 4 KI-VO
Einschlägig: Art. 50 Abs. 2 · Art. 50 Abs. 4 KI-VO
Einschlägig: Art. 50 Abs. 2 · Art. 50 Abs. 4 KI-VO
Diese Offenlegung erfüllt die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), die seit dem 2. August 2026 gelten. Verantwortlich ist der im Impressum genannte Anbieter.
Für veröffentlichte Fach- und Rechtsinhalte nehmen wir die redaktionelle Verantwortung nach Artikel 50 Absatz 4 Unterabsatz 2 ausdrücklich an: Kein Rechts- oder Prüfungsinhalt geht ohne menschliche Prüfung und dokumentierte Quelle online. Wie dieser Freigabeprozess aussieht, steht unter Redaktion & Qualität und Inhalte & Quellen.
Wer mit KI-Werkzeugen arbeitet, muss sie auch verstehen — Artikel 4 der KI-Verordnung verlangt ausreichende KI-Kompetenz. Bei uns bedeutet das: Wer Inhalte freigibt, kennt die Grenzen der eingesetzten Modelle, prüft jede rechtliche Aussage gegen die amtliche Quelle und gibt im Zweifel nichts frei.
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