Startseite / Jagdzeiten / Bremen Jagdzeiten in Bremen Diese Übersicht zeigt für 28 Wildarten, wann sie in Bremen bejagt werden dürfen. 17 Arten haben eine befristete Jagdzeit, 4 dürfen ganzjährig bejagt werden und 7 sind ganzjährig mit der Jagd zu verschonen. Ein Klick auf die Wildart zeigt den Vergleich mit allen anderen Bundesländern.
Schalenwild Wildart Jagdzeit Hinweis Damwild Schaufler, Alttier, Kalb 01.09. – 31.01. Nicht abweichend geregelt; es gilt Bundesrecht. Kein Bestand in Bremen. Muffelwild Widder, Muffelschaf, Lamm 01.08. – 31.01. Nicht abweichend geregelt; es gilt Bundesrecht. Kein Bestand in Bremen. Rehbock Rehwild – Bock 01.05. – 15.10. Angelehnt an Bundesrecht Ricke (Rehwild) Rehwild – Ricke und Kitz 01.09. – 31.01. Nicht abweichend geregelt; es gilt Bundesrecht. Rotwild (Hirsch) Rotwild – Hirsch und Alttier 01.08. – 31.01. Nicht abweichend geregelt; es gilt Bundesrecht. Kein Bestand in Bremen. Schwarzwild Frischling, Überläufer, Bache, Keiler ganzjährig – Sikawild Hirsch, Tier, Kalb 01.09. – 31.01. Nicht abweichend geregelt; es gilt Bundesrecht. Kein Bestand in Bremen.
Raubwild Wildart Jagdzeit Hinweis Baummarder 01.11. – 31.01. Stein- und Baummarder gemeinsam geregelt. Dachs Adulte und Junge ganzjährige Schonzeit Der Dachs ist in Bremen ganzjährig mit der Jagd zu verschonen. Iltis 01.09. – 31.01. – Marderhund 01.09. – 28.02. Jungmarderhunde ganzjährig. Nutria ganzjährig – Rotfuchs Adulte und Welpen ganzjährig – Steinmarder 01.11. – 31.01. Stein- und Baummarder gemeinsam geregelt. Waschbär Adulte und Junge 16.07. – 31.03. Jungwaschbären ganzjährig.
Niederwild Wildart Jagdzeit Hinweis Feldhase 01.10. – 15.01. Nicht abweichend geregelt; es gilt Bundesrecht. Wildkaninchen ganzjährig –
Federwild Wildart Jagdzeit Hinweis Eichelhäher Rabenvögel ganzjährige Schonzeit – Elster Rabenvögel ganzjährige Schonzeit Die Elster ist in Bremen nicht für jagdbar erklärt. Fasanhahn Fasan – Hahn 01.10. – 15.01. – Fasanhenne Fasan – Henne 01.10. – 15.01. Das Bundesrecht nennt „Fasanen" ohne Unterscheidung nach Geschlecht. Graugans 01.08. – 31.08. und 01.11. – 15.01. Nicht abweichend geregelt; es gilt Bundesrecht. Kolkrabe Rabenvögel – ganzjährige Schonzeit ganzjährige Schonzeit Ganzjährige Schonzeit in allen Bundesländern – nicht bejagbar Rabenkrähe / Nebelkrähe Rabenvögel ganzjährige Schonzeit Die Rabenkrähe ist in Bremen nicht für jagdbar erklärt. Rebhuhn ganzjährige Schonzeit – Ringeltaube 01.11. – 20.02. – Saatkrähe Rabenvögel – ganzjährige Schonzeit ganzjährige Schonzeit Ganzjährige Schonzeit bundesweit; nur Ausnahmegenehmigungen möglich Stockente Erpel und Ente 01.09. – 15.01. –
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Stand: 28.08.2026. Alle Zeiten wurden an diesem Tag gegen den Volltext der jeweils geltenden Landesverordnung geprüft, ergänzend gegen die Bundesjagdzeitenverordnung, wo ein Land nicht abweicht. Maßgeblich bleibt immer die amtliche Fassung; Änderungen der Verordnungen nach dem Prüfdatum sind hier noch nicht berücksichtigt. Das Jagdjahr und die Schonzeit erklärt das Jagdlexikon.
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