Jagdzeit Nutria in allen Bundesländern

Invasive Neozoen-Art aus Südamerika, in den meisten Ländern ganzjährig bejagbar. Abweichend: Hessen (1. September bis 28. Februar) und Rheinland-Pfalz (keine Jagdzeit festgesetzt). In Brandenburg unterliegt die Nutria nicht dem Jagdrecht.

BundeslandJagdzeitHinweis
Bayernganzjährig–
Baden-Württembergganzjährig–
Hessen01.09. – 28.02.–
Niedersachsenganzjährig–
Rheinland-Pfalzganzjährige SchonzeitIn § 42 LJVO ist für Nutria keine Jagdzeit festgesetzt.
Sachsenganzjährig–
Schleswig-Holsteinganzjährig–
Berlinganzjährig–
Hamburgganzjährig–
Bremenganzjährig–
Saarlandganzjährig–
BrandenburgUnterliegt nicht dem JagdrechtNutria zählt in Brandenburg nicht zu den dem Jagdrecht unterstellten Arten.
Mecklenburg-Vorpommernganzjährig–
Sachsen-Anhaltganzjährig–
Thüringenganzjährig–

Für die übrigen 1 Bundesländer enthält diese Übersicht keine geprüfte Angabe zu Nutria.

Stand: 28.08.2026. Alle Zeiten wurden an diesem Tag gegen den Volltext der jeweils geltenden Landesverordnung geprüft, ergänzend gegen die Bundesjagdzeitenverordnung, wo ein Land nicht abweicht. Maßgeblich bleibt immer die amtliche Fassung; Änderungen der Verordnungen nach dem Prüfdatum sind hier noch nicht berücksichtigt. Das Jagdjahr und die Schonzeit erklärt das Jagdlexikon.