Jagdzeit Schwarzwild in allen Bundesländern

Frischling, Überläufer, Bache, Keiler

Schwarzwild ist in allen Bundesländern ganzjährig bejagbar. Führende Bachen (mit Frischlingen) sind nach § 22 BJagdG zu schonen. ASP-Prävention: verendetes Wild sofort melden.

BundeslandJagdzeitHinweis
Nordrhein-WestfalenganzjährigGanzjährige Jagdzeit befristet bis zum 31.01.2028; regulär 01.08.–31.01., Frischlinge ganzjährig.
Bayernganzjährig–
Baden-WürttembergganzjährigAllgem. Schonzeit 16.02.–15.04. gilt nicht für Schwarzwild (Ausnahme)
Hessenganzjährig–
Niedersachsenganzjährig–
Rheinland-Pfalzganzjährig–
Sachsenganzjährig–
Schleswig-Holsteinganzjährig–
Berlinganzjährig–
Hamburgganzjährig–
Bremenganzjährig–
Saarlandganzjährig–
Brandenburgganzjährig–
Mecklenburg-Vorpommernganzjährig–
Sachsen-Anhaltganzjährig–
ThüringenganzjährigGanzjährig gilt für Keiler ab 2 Jahren; Bachen ab 2 Jahren nur 01.07.–31.01.

Stand: 28.08.2026. Alle Zeiten wurden an diesem Tag gegen den Volltext der jeweils geltenden Landesverordnung geprüft, ergänzend gegen die Bundesjagdzeitenverordnung, wo ein Land nicht abweicht. Maßgeblich bleibt immer die amtliche Fassung; Änderungen der Verordnungen nach dem Prüfdatum sind hier noch nicht berücksichtigt. Das Jagdjahr und die Schonzeit erklärt das Jagdlexikon.