Jagdzeit Marderhund in allen Bundesländern

Invasive Neozoen-Art aus Ostasien. In den meisten Ländern ganzjährig jagdbar. Wichtige Rolle als Überträger von Krankheiten.

BundeslandJagdzeitHinweis
Nordrhein-Westfalen01.09. – 28.02.Jungmarderhunde ganzjährig.
Bayernganzjährig–
Baden-Württembergganzjährig–
Hessen01.09. – 28.02.Junge: ganzjährig
Niedersachsen01.09. – 28.02.Junge: ganzjährig
Rheinland-Pfalz01.08. – 28.02.Jungtiere ganzjährig.
Sachsenganzjährig–
Schleswig-Holsteinganzjährig–
Berlin01.10. – 31.01.–
Hamburgganzjährig–
Bremen01.09. – 28.02.Jungmarderhunde ganzjährig.
Saarland01.07. – 28.02.–
Brandenburgganzjährig–
Mecklenburg-Vorpommernganzjährig–
Sachsen-Anhaltganzjährig–
Thüringenganzjährig–

Stand: 28.08.2026. Alle Zeiten wurden an diesem Tag gegen den Volltext der jeweils geltenden Landesverordnung geprüft, ergänzend gegen die Bundesjagdzeitenverordnung, wo ein Land nicht abweicht. Maßgeblich bleibt immer die amtliche Fassung; Änderungen der Verordnungen nach dem Prüfdatum sind hier noch nicht berücksichtigt. Das Jagdjahr und die Schonzeit erklärt das Jagdlexikon.