Startseite / Jagdzeiten / Brandenburg Jagdzeiten in Brandenburg Diese Übersicht zeigt für 28 Wildarten, wann sie in Brandenburg bejagt werden dürfen. 16 Arten haben eine befristete Jagdzeit, 5 dürfen ganzjährig bejagt werden und 6 sind ganzjährig mit der Jagd zu verschonen. Ein Klick auf die Wildart zeigt den Vergleich mit allen anderen Bundesländern.
Schalenwild Wildart Jagdzeit Hinweis Damwild Schaufler, Alttier, Kalb 01.08. – 15.01. Mit Rotwild gemeinsam geregelt; Schmalspießer und Schmaltier 16.04.–15.01. Muffelwild Widder, Muffelschaf, Lamm ganzjährige Schonzeit Muffelwild ist in Brandenburg ganzjährig mit der Jagd zu verschonen. Rehbock Rehwild – Bock 16.04. – 15.01. Rehbock und Schmalreh durchgehend, ohne Unterbrechung im Sommer. Ricke (Rehwild) Rehwild – Ricke und Kitz 01.09. – 15.01. Ricke und Kitz gemeinsam geregelt. Rotwild (Hirsch) Rotwild – Hirsch und Alttier 01.08. – 15.01. Hirsch, Alttier und Kalb ab 01.08.; Schmalspießer und Schmaltier 16.04.–15.01. Schwarzwild Frischling, Überläufer, Bache, Keiler ganzjährig – Sikawild Hirsch, Tier, Kalb 01.09. – 31.01. Die BbgJagdDV regelt nur Rot- und Damwild; für Sikawild gilt Bundesrecht.
Raubwild Wildart Jagdzeit Hinweis Baummarder 01.09. – 28.02. Stein- und Baummarder gemeinsam geregelt. Dachs Adulte und Junge 01.08. – 31.01. – Iltis ganzjährige Schonzeit Ganzjährige Schonzeit Marderhund ganzjährig – Nutria Unterliegt nicht dem Jagdrecht Nutria zählt in Brandenburg nicht zu den dem Jagdrecht unterstellten Arten. Rotfuchs Adulte und Welpen ganzjährig Brandenburg weicht für den Fuchs nicht ab; nach Bundesrecht ganzjährig. Steinmarder 01.09. – 28.02. – Waschbär Adulte und Junge ganzjährig –
Niederwild Wildart Jagdzeit Hinweis Feldhase 01.10. – 15.01. Brandenburg weicht für den Feldhasen nicht ab; es gilt Bundesrecht. Wildkaninchen ganzjährig –
Federwild Wildart Jagdzeit Hinweis Eichelhäher Rabenvögel ganzjährige Schonzeit – Elster Rabenvögel 01.09. – 31.01. Die Elster ist in Brandenburg dem Jagdrecht unterstellt und hat eine Jagdzeit. Fasanhahn Fasan – Hahn 01.10. – 15.01. – Fasanhenne Fasan – Henne 01.10. – 15.01. Das Bundesrecht nennt „Fasanen" ohne Unterscheidung nach Geschlecht. Graugans 01.08. – 31.01. – Kolkrabe Rabenvögel – ganzjährige Schonzeit ganzjährige Schonzeit Ganzjährige Schonzeit in allen Bundesländern – nicht bejagbar Rabenkrähe / Nebelkrähe Rabenvögel 01.09. – 31.01. Rabenkrähe, Nebelkrähe und Elster gemeinsam geregelt. Rebhuhn ganzjährige Schonzeit Ganzjährige Schonzeit Ringeltaube 01.09. – 31.01. Frühere Öffnung als Bundesstandard Saatkrähe Rabenvögel – ganzjährige Schonzeit ganzjährige Schonzeit Ganzjährige Schonzeit bundesweit; nur Ausnahmegenehmigungen möglich Stockente Erpel und Ente 01.09. – 31.01. –
Jagdzeiten in anderen Bundesländern Nordrhein-Westfalen Bayern Baden-Württemberg Hessen Niedersachsen Rheinland-Pfalz Sachsen Schleswig-Holstein Berlin Hamburg Bremen Saarland Mecklenburg-Vorpommern Sachsen-Anhalt Thüringen
Stand: 28.08.2026. Alle Zeiten wurden an diesem Tag gegen den Volltext der jeweils geltenden Landesverordnung geprüft, ergänzend gegen die Bundesjagdzeitenverordnung, wo ein Land nicht abweicht. Maßgeblich bleibt immer die amtliche Fassung; Änderungen der Verordnungen nach dem Prüfdatum sind hier noch nicht berücksichtigt. Das Jagdjahr und die Schonzeit erklärt das Jagdlexikon.
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