Jagdzeiten in Brandenburg

Diese Übersicht zeigt für 28 Wildarten, wann sie in Brandenburg bejagt werden dürfen. 16 Arten haben eine befristete Jagdzeit, 5 dürfen ganzjährig bejagt werden und 6 sind ganzjährig mit der Jagd zu verschonen. Ein Klick auf die Wildart zeigt den Vergleich mit allen anderen Bundesländern.

Schalenwild

WildartJagdzeitHinweis
DamwildSchaufler, Alttier, Kalb01.08. – 15.01.Mit Rotwild gemeinsam geregelt; Schmalspießer und Schmaltier 16.04.–15.01.
MuffelwildWidder, Muffelschaf, Lammganzjährige SchonzeitMuffelwild ist in Brandenburg ganzjährig mit der Jagd zu verschonen.
RehbockRehwild – Bock16.04. – 15.01.Rehbock und Schmalreh durchgehend, ohne Unterbrechung im Sommer.
Ricke (Rehwild)Rehwild – Ricke und Kitz01.09. – 15.01.Ricke und Kitz gemeinsam geregelt.
Rotwild (Hirsch)Rotwild – Hirsch und Alttier01.08. – 15.01.Hirsch, Alttier und Kalb ab 01.08.; Schmalspießer und Schmaltier 16.04.–15.01.
SchwarzwildFrischling, Überläufer, Bache, Keilerganzjährig–
SikawildHirsch, Tier, Kalb01.09. – 31.01.Die BbgJagdDV regelt nur Rot- und Damwild; für Sikawild gilt Bundesrecht.

Raubwild

WildartJagdzeitHinweis
Baummarder01.09. – 28.02.Stein- und Baummarder gemeinsam geregelt.
DachsAdulte und Junge01.08. – 31.01.–
Iltisganzjährige SchonzeitGanzjährige Schonzeit
Marderhundganzjährig–
NutriaUnterliegt nicht dem JagdrechtNutria zählt in Brandenburg nicht zu den dem Jagdrecht unterstellten Arten.
RotfuchsAdulte und WelpenganzjährigBrandenburg weicht für den Fuchs nicht ab; nach Bundesrecht ganzjährig.
Steinmarder01.09. – 28.02.–
WaschbärAdulte und Jungeganzjährig–

Niederwild

WildartJagdzeitHinweis
Feldhase01.10. – 15.01.Brandenburg weicht für den Feldhasen nicht ab; es gilt Bundesrecht.
Wildkaninchenganzjährig–

Federwild

WildartJagdzeitHinweis
EichelhäherRabenvögelganzjährige Schonzeit–
ElsterRabenvögel01.09. – 31.01.Die Elster ist in Brandenburg dem Jagdrecht unterstellt und hat eine Jagdzeit.
FasanhahnFasan – Hahn01.10. – 15.01.–
FasanhenneFasan – Henne01.10. – 15.01.Das Bundesrecht nennt „Fasanen" ohne Unterscheidung nach Geschlecht.
Graugans01.08. – 31.01.–
KolkrabeRabenvögel – ganzjährige Schonzeitganzjährige SchonzeitGanzjährige Schonzeit in allen Bundesländern – nicht bejagbar
Rabenkrähe / NebelkräheRabenvögel01.09. – 31.01.Rabenkrähe, Nebelkrähe und Elster gemeinsam geregelt.
Rebhuhnganzjährige SchonzeitGanzjährige Schonzeit
Ringeltaube01.09. – 31.01.Frühere Öffnung als Bundesstandard
SaatkräheRabenvögel – ganzjährige Schonzeitganzjährige SchonzeitGanzjährige Schonzeit bundesweit; nur Ausnahmegenehmigungen möglich
StockenteErpel und Ente01.09. – 31.01.–

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Stand: 28.08.2026. Alle Zeiten wurden an diesem Tag gegen den Volltext der jeweils geltenden Landesverordnung geprüft, ergänzend gegen die Bundesjagdzeitenverordnung, wo ein Land nicht abweicht. Maßgeblich bleibt immer die amtliche Fassung; Änderungen der Verordnungen nach dem Prüfdatum sind hier noch nicht berücksichtigt. Das Jagdjahr und die Schonzeit erklärt das Jagdlexikon.