Jagdzeit Saatkrähe in allen Bundesländern

Rabenvögel – ganzjährige Schonzeit

Die Saatkrähe ist in keinem Bundesland bejagbar. Anders als der Kolkrabe steht sie auch nicht in § 2 des Bundesjagdgesetzes; Eingriffe sind nur über naturschutzrechtliche Ausnahmen möglich.

BundeslandJagdzeitHinweis
Nordrhein-Westfalenganzjährige SchonzeitGanzjährige Schonzeit bundesweit; nur Ausnahmegenehmigungen möglich
Bayernganzjährige SchonzeitGanzjährige Schonzeit bundesweit; nur Ausnahmegenehmigungen möglich
Baden-Württembergganzjährige SchonzeitGanzjährige Schonzeit bundesweit; nur Ausnahmegenehmigungen möglich
Hessenganzjährige SchonzeitGanzjährige Schonzeit bundesweit; nur Ausnahmegenehmigungen möglich
Niedersachsenganzjährige SchonzeitGanzjährige Schonzeit bundesweit; nur Ausnahmegenehmigungen möglich
Rheinland-Pfalzganzjährige SchonzeitGanzjährige Schonzeit bundesweit; nur Ausnahmegenehmigungen möglich
Sachsenganzjährige SchonzeitGanzjährige Schonzeit bundesweit; nur Ausnahmegenehmigungen möglich
Schleswig-Holsteinganzjährige SchonzeitGanzjährige Schonzeit bundesweit; nur Ausnahmegenehmigungen möglich
Berlinganzjährige SchonzeitGanzjährige Schonzeit bundesweit; nur Ausnahmegenehmigungen möglich
Hamburgganzjährige SchonzeitGanzjährige Schonzeit bundesweit; nur Ausnahmegenehmigungen möglich
Bremenganzjährige SchonzeitGanzjährige Schonzeit bundesweit; nur Ausnahmegenehmigungen möglich
Saarlandganzjährige SchonzeitGanzjährige Schonzeit bundesweit; nur Ausnahmegenehmigungen möglich
Brandenburgganzjährige SchonzeitGanzjährige Schonzeit bundesweit; nur Ausnahmegenehmigungen möglich
Mecklenburg-Vorpommernganzjährige SchonzeitGanzjährige Schonzeit bundesweit; nur Ausnahmegenehmigungen möglich
Sachsen-Anhaltganzjährige SchonzeitGanzjährige Schonzeit bundesweit; nur Ausnahmegenehmigungen möglich
Thüringenganzjährige SchonzeitGanzjährige Schonzeit bundesweit; nur Ausnahmegenehmigungen möglich

Stand: 28.08.2026. Alle Zeiten wurden an diesem Tag gegen den Volltext der jeweils geltenden Landesverordnung geprüft, ergänzend gegen die Bundesjagdzeitenverordnung, wo ein Land nicht abweicht. Maßgeblich bleibt immer die amtliche Fassung; Änderungen der Verordnungen nach dem Prüfdatum sind hier noch nicht berücksichtigt. Das Jagdjahr und die Schonzeit erklärt das Jagdlexikon.