Jagdzeit Fasanhenne in allen Bundesländern

Fasan – Henne

Ausdrücklich ganzjährig geschont wird die Fasanenhenne in Hessen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die übrigen Verordnungen nennen nur „Fasanen" ohne Unterscheidung nach Geschlecht — dort gilt für die Henne dieselbe Jagdzeit wie für den Hahn, auch wenn sie in der Praxis vielfach geschont wird.

BundeslandJagdzeitHinweis
Nordrhein-Westfalen16.10. – 15.01.Die Verordnung nennt „Fasanen" ohne Unterscheidung nach Geschlecht.
Bayern01.10. – 31.12.Die Verordnung nennt „Fasanen" ohne Unterscheidung nach Geschlecht.
Baden-Württemberg01.10. – 31.12.Die Verordnung nennt „Fasan" ohne Unterscheidung nach Geschlecht.
Hessenganzjährige SchonzeitFür Fasanenhennen ist in Hessen ausdrücklich keine Jagdzeit festgesetzt.
Niedersachsen01.10. – 15.01.Das Bundesrecht nennt „Fasanen" ohne Unterscheidung nach Geschlecht; Niedersachsen weicht nicht ab.
Rheinland-Pfalz01.10. – 15.01.Die Verordnung nennt „Fasanen" ohne Unterscheidung nach Geschlecht.
Sachsen01.10. – 15.01.Das Bundesrecht nennt „Fasanen" ohne Unterscheidung nach Geschlecht.
Schleswig-Holsteinganzjährige SchonzeitAuf Fasanenhennen darf in Schleswig-Holstein die Jagd nicht ausgeübt werden (JagdZV SH § 2 Abs. 2).
Berlin01.10. – 15.01.Das Bundesrecht nennt „Fasanen" ohne Unterscheidung nach Geschlecht.
Hamburgganzjährige SchonzeitFür Fasanenhennen ist in Hamburg keine Jagdzeit festgesetzt (JagdRglV HA § 2 Abs. 3).
Bremen01.10. – 15.01.Das Bundesrecht nennt „Fasanen" ohne Unterscheidung nach Geschlecht.
Saarland01.10. – 15.01.Anlage 3 nennt „Fasanen" ohne Unterscheidung nach Geschlecht.
Brandenburg01.10. – 15.01.Das Bundesrecht nennt „Fasanen" ohne Unterscheidung nach Geschlecht.
Mecklenburg-Vorpommern01.10. – 15.01.Das Bundesrecht nennt „Fasanen" ohne Unterscheidung nach Geschlecht.
Sachsen-Anhalt01.10. – 15.01.Das Bundesrecht nennt „Fasanen" ohne Unterscheidung nach Geschlecht.
Thüringenganzjährige SchonzeitFür Fasanenhennen ist in Thüringen keine Jagdzeit festgesetzt (ThürJZVO § 2 Nr. 2).

Stand: 28.08.2026. Alle Zeiten wurden an diesem Tag gegen den Volltext der jeweils geltenden Landesverordnung geprüft, ergänzend gegen die Bundesjagdzeitenverordnung, wo ein Land nicht abweicht. Maßgeblich bleibt immer die amtliche Fassung; Änderungen der Verordnungen nach dem Prüfdatum sind hier noch nicht berücksichtigt. Das Jagdjahr und die Schonzeit erklärt das Jagdlexikon.