Jagdzeit Rebhuhn in allen Bundesländern

Rebhuhn steht unter starkem Bestandsdruck. Mehrere Länder haben ganzjährige Schonzeit. Wo eine formale Jagdzeit existiert, wird oft freiwillig darauf verzichtet.

BundeslandJagdzeitHinweis
Nordrhein-Westfalenganzjährige SchonzeitGesetzliche Schonzeit bis zum 31.12.2027 — kein freiwilliger Verzicht.
Bayern01.09. – 31.10.LBV und LJV empfehlen freiwilligen Verzicht
Baden-Württembergganzjährige SchonzeitDas Rebhuhn steht nicht in § 10 DVO JWMG; in Baden-Württemberg ist keine Jagdzeit festgesetzt.
Hessen16.09. – 31.10.Nur bei ausreichendem Bestand; LJV empfiehlt Verzicht
Niedersachsen16.09. – 30.11.–
Rheinland-Pfalz01.09. – 31.10.Nur bei Mindestbestand
Sachsenganzjährige SchonzeitGanzjährige Schonzeit
Schleswig-Holsteinganzjährige SchonzeitGesetzliches Jagdverbot — kein freiwilliger Verzicht.
Berlinganzjährige Schonzeit–
Hamburg01.09. – 30.11.–
Bremenganzjährige Schonzeit–
Saarland01.09. – 15.12.–
Brandenburgganzjährige SchonzeitGanzjährige Schonzeit
Mecklenburg-Vorpommernganzjährige SchonzeitGanzjährige Schonzeit
Sachsen-Anhalt01.09. – 15.12.–
Thüringen01.10. – 30.11.–

Stand: 28.08.2026. Alle Zeiten wurden an diesem Tag gegen den Volltext der jeweils geltenden Landesverordnung geprüft, ergänzend gegen die Bundesjagdzeitenverordnung, wo ein Land nicht abweicht. Maßgeblich bleibt immer die amtliche Fassung; Änderungen der Verordnungen nach dem Prüfdatum sind hier noch nicht berücksichtigt. Das Jagdjahr und die Schonzeit erklärt das Jagdlexikon.