Diese Übersicht zeigt für 28 Wildarten, wann sie in Mecklenburg-Vorpommern bejagt werden dürfen. 16 Arten haben eine befristete Jagdzeit, 8 dürfen ganzjährig bejagt werden und 4 sind ganzjährig mit der Jagd zu verschonen. Ein Klick auf die Wildart zeigt den Vergleich mit allen anderen Bundesländern.
Stand: 28.08.2026. Alle Zeiten wurden an diesem Tag gegen den Volltext der jeweils geltenden Landesverordnung geprüft, ergänzend gegen die Bundesjagdzeitenverordnung, wo ein Land nicht abweicht. Maßgeblich bleibt immer die amtliche Fassung; Änderungen der Verordnungen nach dem Prüfdatum sind hier noch nicht berücksichtigt. Das Jagdjahr und die Schonzeit erklärt das Jagdlexikon.