Hege
Wildfütterung
auch: Fütterung
Wildfütterung ist das Vorlegen von Futter, um Wild vor allem in Notzeiten zu ernähren; sie ist Hege, unterscheidet sich klar von der Kirrung und ist je nach Landesrecht stark eingeschränkt.
Was bedeutet „Wildfütterung“?
Bei der Fütterung geht es um die Ernährung des Wildes, nicht um die Jagd. Sie wird in Notzeiten, mit größeren Mengen und mit artgerechten Futtermitteln betrieben und gehört damit zur Hege. Die Kirrung verfolgt dagegen einen jagdlichen Zweck: Mit einer kleinen Menge wird Wild zur Bejagung angelockt. Einzelheiten regelt das Landesrecht; wer mehr Futter ausbringt, als die Kirrregeln des Landes erlauben, verstößt gegen das Jagdrecht. In Nordrhein-Westfalen etwa darf ausschließlich Schwarzwild gekirrt werden, und zwar mit höchstens einem Liter Getreide oder Mais je Kirrstelle (§§ 27, 28 DVO LJG-NRW). Fütterungen zählen zu den Jagdeinrichtungen wie Kanzeln oder Drückjagdstände. Fachlich gilt: Die beste Vorsorge für den Winter ist eine gute Biotophege mit Blühstreifen, Wildäckern und Hecken.
Rechtsrahmen, Beispiel Nordrhein-Westfalen
Das Bundesjagdgesetz verbietet, Schalenwild in Notzeiten im Umkreis von 200 Metern um Fütterungen zu erlegen; in Niedersachsen ist in Bereichen mit festgelegter Notzeit während dieser Zeit jede Jagdausübung unzulässig, und in Nordrhein-Westfalen darf Schalenwild ganzjährig nicht im Umkreis von 300 Metern um Fütterungen erlegt werden. In Nordrhein-Westfalen ist die Fütterung von Schalenwild nicht grundsätzlich verboten, aber eng begrenzt: außerhalb von Notzeiten nur vom 15. Dezember bis 30. April und, außer bei Schwarzwild, nur mit Heu oder Anwelksilage. Eine Notzeit stellt dort die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildtiermanagement fest. Rehwild darf außerhalb der Notzeit nur im Rahmen einer Gewöhnungsfütterung mit kräuterreichem Grasheu versorgt werden, in der Notzeit mit Heu oder Luzerne. Schwarzwild darf dort nur nach einer festgestellten Notzeit und mit Genehmigung der Veterinärbehörde gefüttert werden. In Naturschutzgebieten sind Fütterungen nur zulässig, soweit die Schutzverordnung sie nicht untersagt.
Futtermittel und Risiken
Silage, Brot und größere Getreidegaben lösen bei Wiederkäuern eine Pansenazidose aus und sind ungeeignet; Südfrüchte sind als Wildfutter ausgeschlossen. Für Wildenten nennt der Fragenbestand Eicheln und Getreide. Rehwild drosselt im Winter seinen Grundstoffwechsel um bis zu 40 bis 60 Prozent; wird es außerhalb der Notzeit gefüttert oder am Futterplatz gestört, gerät dieser Rhythmus durcheinander. Zentrale Fütterungen und überhöhte Bestände begünstigen außerdem die Ausbreitung der Schweinepest.
„Wildfütterung“ in der Jägerprüfung
Häufig gefragt sind der 200-Meter-Umkreis, ungeeignete Futtermittel und vor allem die Abgrenzung zur Kirrung. Landesspezifische Fragen behandeln Notzeitregeln und Fütterungskonzeptionen, die in manchen Ländern Ziele und Futtermittel benennen und der Behörde angezeigt werden müssen. Klassischer Fehler ist die Annahme, Rehwild brauche im Winter mehr Nahrung.
Häufige Fragen zu „Wildfütterung“
Was ist der Unterschied zwischen Fütterung und Kirrung?
Die Fütterung soll Wild ernähren, meist nur in Notzeiten und mit artgerechtem Futter. Die Kirrung lockt Wild mit kleinsten Mengen zur Bejagung an. Rechtlich sind beide strikt zu trennen.
Braucht Rehwild im Winter mehr Futter?
Nein, es braucht sogar weniger, weil es seinen Stoffwechsel stark herunterfährt. Unnötige Fütterung und Störungen kosten es mehr Energie, als das Futter bringt.
Wie nah an einer Fütterung darf in der Notzeit geschossen werden?
Nach Bundesjagdgesetz darf Schalenwild in Notzeiten im Umkreis von 200 Metern um Fütterungen nicht erlegt werden. Einzelne Länder wie Niedersachsen gehen darüber hinaus.
„Wildfütterung“ kommt in 53 Prüfungsfragen vor
So oft taucht der Begriff in unserem Fragenbestand aus Hege und den übrigen Sachgebieten auf. Übe die Fragen dazu im Trainer, bis du sie sicher beantwortest.
Kostenlos Prüfungsfragen übenVerwandte Begriffe
- NotzeitNotzeit ist eine Zeit außergewöhnlichen Nahrungsmangels, in der Wild seinen Bedarf nicht mehr aus dem Lebensraum decken kann. Nur dann ist eine Fütterung des Wildes grundsätzlich gerechtfertigt.
- KirrungEine Kirrung ist eine Stelle, an der kleine Mengen Lockfutter ausgebracht werden, um Wild für die Bejagung anzulocken; rechtlich gilt sie als Jagdausübung, nicht als Hege oder Fütterung.
- RaufeEine Raufe ist eine Fütterungseinrichtung für Raufutter wie Heu, Stroh, Luzerne oder Heusilage. Sie wird vor allem bei der Winterfütterung von Reh- und Rotwild eingesetzt.
- KrippeEine Krippe ist eine wannenförmige Fütterungseinrichtung im Revier, in die Saftfutter wie Rüben, Äpfel oder Möhren für das Wild eingelegt wird.
- FutterhausEin Futterhaus ist eine überdachte Fütterungseinrichtung für Körnerfutter wie Weizen, Hafer oder Sonnenblumenkerne. Es versorgt vor allem Fasan, Rebhuhn und Kaninchen und hält das Futter trocken.
- BiotophegeBiotophege ist die Form der Hege, die nicht einzelne Wildarten direkt fördert, sondern den Lebensraum dauerhaft so gestaltet, dass er Deckung, Äsung und Brutplätze für alle Arten bietet.
- SalzleckeEine Salzlecke ist eine jagdliche Einrichtung aus Leckstein oder Salzblock, an der Wild Mineralstoffe wie Natrium und Calcium aufnehmen kann.
- WildackerEin Wildacker ist eine vom Jäger gezielt eingesäte oder bepflanzte Fläche, die dem Wild Äsung und je nach Kultur auch Deckung liefert; er ist eine Hegemaßnahme, keine Fütterungseinrichtung.
Weitere Begriffe aus Hege
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