Hege · Jägersprache
Kirrung
auch: Kirrplatz, Kirrstelle
Eine Kirrung ist eine Stelle, an der kleine Mengen Lockfutter ausgebracht werden, um Wild für die Bejagung anzulocken; rechtlich gilt sie als Jagdausübung, nicht als Hege oder Fütterung.
Was bedeutet „Kirrung“?
Kirren heißt in der Jägersprache so viel wie anlocken, ködern. An der Kirrung legt der Jäger wenig Futter aus, damit Wild einen bestimmten, gut bejagbaren Platz aufsucht. Sie ist also eine Bejagungshilfe und dient nicht der Ernährung des Wildes. Am bekanntesten ist die Kirrjagd auf Schwarzwild, bei der meist Mais oder anderes Getreide verwendet wird. Gekirrt werden kann aber auch anderes Wild, etwa der Steinmarder. In Nordrhein-Westfalen regeln § 25 LJG-NRW und die §§ 27 und 28 der Durchführungsverordnung die Kirrung; die Verordnung beschreibt sie als Anlocken von Wild durch Ausbringen von Futter- oder Kirrmitteln.
Kirrung und Fütterung rechtlich trennen
Kirrung und Fütterung sind zwei verschiedene Rechtsbereiche. Die Fütterung soll das Wild in der Notzeit ernähren, ist Teil der Hege und arbeitet mit größeren Mengen artgerechter Futtermittel. Die Kirrung braucht keine Notzeit, arbeitet mit geringen Mengen und dient allein der Jagd. Wer mehr ausbringt als erlaubt, betreibt faktisch eine Fütterung und verstößt womöglich gegen ein Fütterungsverbot. In Nordrhein-Westfalen sind Zahl der Kirrstellen und Menge des Kirrmittels für Schwarzwild eng begrenzt; das Getreide wird per Hand ausgelegt und so verdeckt oder in den Boden gebracht, dass anderes Schalenwild nicht herankommt. In Baden-Württemberg ist Getreide beim Kirren und Füttern wiederkäuenden Schalenwilds grundsätzlich tabu; nur Hafer darf in kleinen Mengen Obsttrester beigemischt werden.
Wo und wie gekirrt wird
Bewährt hat sich, an wenigen, gut bejagbaren Plätzen kleine Mengen geeigneten Kirrmaterials anzubieten. Nicht jeder Ort ist erlaubt: In einem Niedermoor als gesetzlich geschütztem Biotop darf keine Kirrung angelegt werden, und in Schutzgebieten sind die Vorgaben der jeweiligen Schutzgebietsverordnung zu beachten. Liegt der Kirrplatz etwa im Hofraum eines umfriedeten Anwesens, braucht der Revierinhaber die Erlaubnis des Eigentümers; weil solche Hofräume etwa in Bayern befriedete Bezirke sind, braucht er dort zusätzlich eine Erlaubnis der Jagdbehörde. Wer im Auftrag des Pächters kirrt und dabei gesperrte Waldwege befährt, weist seine Berechtigung nach den Prüfungskatalogen mehrerer Länder mit dem Jagderlaubnisschein nach. Hintergrund der strengen Regeln beim Schwarzwild sind das Risiko der Afrikanischen Schweinepest und mögliche Wildschäden.
„Kirrung“ in der Jägerprüfung
Mit rund fünfzig Fragen gehört die Kirrung zu den häufig geprüften Hegebegriffen. Im Mittelpunkt steht die Abgrenzung zur Fütterung, die als klassischer Prüfungsfehler gilt. Weitere Themen sind zulässige und unzulässige Kirrmittel nach Landesrecht, verbotene Standorte, die Erlaubnis des Grundeigentümers und die Frage, welche Jagdmethoden bei der Schwarzwildbejagung an der Kirrung ohne gesonderte Genehmigung erlaubt sind. Mengenangaben sollten immer nach dem Recht des eigenen Bundeslandes gelernt werden.
Häufige Fragen zu „Kirrung“
Was ist der Unterschied zwischen Kirrung und Fütterung?
Die Kirrung lockt Wild mit wenig Futter an einen Platz, um es dort zu bejagen, und gilt als Jagdausübung. Die Fütterung versorgt das Wild in der Notzeit mit größeren Mengen und gehört zur Hege.
Womit wird Schwarzwild gekirrt?
Üblich ist Mais; je nach Landesrecht sind auch andere Getreidearten zulässig. Auszubringen ist es so, dass anderes Schalenwild nicht daran gelangt.
Darf man überall eine Kirrung anlegen?
Nein. In gesetzlich geschützten Biotopen wie einem Niedermoor ist sie unzulässig; in Schutzgebieten richtet sich das nach der jeweiligen Schutzgebietsverordnung. Auf fremdem, umfriedetem Grund ist zudem die Zustimmung des Eigentümers nötig.
„Kirrung“ kommt in 50 Prüfungsfragen vor
So oft taucht der Begriff in unserem Fragenbestand aus Hege und den übrigen Sachgebieten auf. Übe die Fragen dazu im Trainer, bis du sie sicher beantwortest.
Kostenlos Prüfungsfragen übenVerwandte Begriffe
- WildfütterungWildfütterung ist das Vorlegen von Futter, um Wild vor allem in Notzeiten zu ernähren; sie ist Hege, unterscheidet sich klar von der Kirrung und ist je nach Landesrecht stark eingeschränkt.
- NotzeitNotzeit ist eine Zeit außergewöhnlichen Nahrungsmangels, in der Wild seinen Bedarf nicht mehr aus dem Lebensraum decken kann. Nur dann ist eine Fütterung des Wildes grundsätzlich gerechtfertigt.
- SchwarzwildSchwarzwild ist die jagdliche Bezeichnung für das Wildschwein (Sus scrofa), die einzige wildlebende Schweineart Deutschlands; es zählt zum Schalenwild, ist aber kein Wiederkäuer.
- AnsitzjagdDie Ansitzjagd, kurz Ansitz oder Anstand, ist eine Einzeljagd, bei der der Jäger an einem festen Platz wie Kanzel, Leiter oder Schirm auf Wild wartet, statt es aufzusuchen oder treiben zu lassen.
- SalzleckeEine Salzlecke ist eine jagdliche Einrichtung aus Leckstein oder Salzblock, an der Wild Mineralstoffe wie Natrium und Calcium aufnehmen kann.
- HegeHege ist die gesetzliche Pflicht, einen artenreichen, gesunden und dem Lebensraum angepassten Wildbestand zu erhalten und seine Lebensgrundlagen zu pflegen und zu sichern (§ 1 Abs. 2 BJagdG).
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