Kirrung
Anlockfütterung mit geringen Mengen artgerechter Nahrung zur gezielten Bejagung von Schwarzwild.
Die Kirrung ist das Anlocken von Wild (v. a. Schwarzwild) mit kleinen Mengen artgerechten Futters an einen bestimmten Platz. Sie dient der gezielten Bejagung vom Ansitz und unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen zur Futtermenge.
Definition
Die Kirrung ist das gezielte Ausbringen geringer Mengen artgerechten Futters (z. B. Mais, Eicheln) an einem bestimmten Ort, um Wild – insbesondere Schwarzwild – zum Zweck der Bejagung anzulocken. Im Gegensatz zur Fütterung dient die Kirrung ausschließlich der Bejagung, nicht der Ernährung.
Rechtliche Vorgaben
Die Kirrung ist streng reguliert: Nur geringe Mengen (je nach Bundesland ca. 1 Liter Mais pro Kirrung/Tag), nur artgerechtes Futter, Meldepflicht bei der Jagdbehörde, begrenztes Schussfeld, kein Anfüttern von Schalenwild (Reh, Rot). Verstöße können bußgeldbewehrt sein.
Verwandte Begriffe