Hege · Jägersprache

Hege

auch: Wildhege

Hege ist die gesetzliche Pflicht, einen artenreichen, gesunden und dem Lebensraum angepassten Wildbestand zu erhalten und seine Lebensgrundlagen zu pflegen und zu sichern (§ 1 Abs. 2 BJagdG).

Was bedeutet „Hege“?

Das Wort stammt aus der Jägersprache und meint im Alltagssinn das Umsorgen und Pflegen – hier von Wild und seinem Lebensraum. Das Bundesjagdgesetz nennt die Hege in § 1 noch vor der Jagdausübung und verbindet die Hegepflicht untrennbar mit dem Jagdrecht. Ziel ist nach dem Gesetz ein Wildbestand, der artenreich und gesund ist und zu den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen passt, dazu die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen. Hege bedeutet ausdrücklich nicht, möglichst viel Wild heranzuziehen.

Die drei Säulen der Hege

Man unterscheidet drei Bereiche. Die Biotophege oder Lebensraumhege verbessert Flächen dauerhaft, etwa durch Hecken, Blühstreifen, Wildäcker, Kleingewässer oder belassene Stoppelfelder als Winterlebensraum für Rebhühner; sie gilt als nachhaltigste Form, weil sie allen Arten zugleich nützt. Die Bestandshege steuert über gezielten Abschuss nach Abschussplan Geschlechterverhältnis und Altersaufbau und entnimmt kranke oder schwache Stücke. Die schützende Hege bewahrt das Wild vor Störungen, etwa durch Ruhezonen in Brut- und Setzzeit und durch rechtlich zulässiges Prädatorenmanagement. Auch Schonzeiten dienen der Hege, weil sie die Aufzucht der Jungtiere sichern. Artbezogen können ebenso kleine Maßnahmen wie Brutkörbe für Stockenten dazugehören.

Hege im Revier und in der Organisation

Gehegt wird so, dass ökologische Erfordernisse berücksichtigt und Wildschäden an Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft möglichst vermieden werden. Ein überhöhter Bestand gilt deshalb als Hegeversagen; wer etwa zu viele Rehe durch Abschuss reduziert, um die Waldverjüngung vor Verbiss zu schützen, erfüllt die Hegepflicht. Ein freiwilliger Revierplan hält alle Maßnahmen schriftlich fest. Organisatorisch reicht die Hege vom Hegering als kleinster Einheit des Landesjagdverbandes über die revierübergreifende Hegegemeinschaft bis zur Kreisjägerschaft.

„Hege“ in der Jägerprüfung

Die Prüfung verlangt vor allem das gesetzliche Hegeziel und die Erkenntnis, dass die Hegepflicht mit dem Jagdrecht verbunden ist. In Fallbeispielen ist zu entscheiden, welche Maßnahmen der Hege entsprechen, etwa Lebensraumverbesserung für Rebhühner oder die Reduktion zu hoher Schalenwildbestände. Auch der Zweck der Schonzeiten und die Organisationsebenen der Jägerschaft werden abgefragt. Typischer Denkfehler: Hege mit Füttern oder Vermehren gleichzusetzen.

Häufige Fragen zu „Hege“

Wer ist zur Hege verpflichtet?

Die Pflicht zur Hege ist mit dem Jagdrecht verbunden. Das legt § 1 Abs. 1 Satz 2 BJagdG fest.

Was ist der Unterschied zwischen Biotophege und Bestandshege?

Biotophege verbessert den Lebensraum, zum Beispiel mit Hecken oder Blühstreifen. Bestandshege reguliert den Wildbestand durch gezielten Abschuss, um Alters- und Geschlechterstruktur zu steuern.

Sind Hege und Naturschutz ein Widerspruch?

Nein, sie ergänzen sich. Biotophege ist gelebter Naturschutz, und gemeinsame Ziele mit Landwirten, Forst und Naturschutzverbänden helfen, Konflikte etwa um Wildschäden zu lösen.

„Hege“ kommt in 35 Prüfungsfragen vor

So oft taucht der Begriff in unserem Fragenbestand aus Hege und den übrigen Sachgebieten auf. Übe die Fragen dazu im Trainer, bis du sie sicher beantwortest.

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Redaktion Jagdprüfung.de · Stand: 27.09.2026. Dieser Eintrag wurde mit KI-Unterstützung auf Grundlage unserer eigenen Wissensartikel verfasst und automatisiert gegen diese Quellen geprüft. Er ersetzt nicht die für dein Bundesland geltenden Vorschriften. KI-Transparenz · Redaktion