Hege
Gesetzliche Pflicht des Jägers zur Erhaltung eines artenreichen und gesunden Wildbestandes.
Die Hege ist die gesetzlich verankerte Pflicht des Jägers, einen artenreichen und gesunden Wildbestand in einem ausgewogenen Verhältnis zu seinen Lebensgrundlagen zu erhalten. Sie umfasst Schutz, Pflege und nachhaltige Nutzung des Wildes.
Definition
Die Hege ist gemäß § 1 Abs. 2 BJagdG die Pflicht des Jägers, einen artenreichen und gesunden Wildbestand sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen zu gewährleisten. Die Hege muss so erfolgen, dass Wildschäden möglichst vermieden werden.
Hegemaßnahmen
Zu den Hegemaßnahmen gehören: Wildäcker anlegen, Salzlecken aufstellen, Fütterung in Notzeiten, Biotoppflege, Raubwildbejagung, Besatzkontrollen, Prädatorenmanagement und die Einhaltung von Schonzeiten. Auch die sachgerechte Abschussplanung ist Teil der Hege.
Hegeverpflichtung
Die Hege ist nicht freiwillig, sondern gesetzliche Pflicht (BJagdG). Wer die Jagd ausübt, muss hegen. Die Hege darf nicht einseitig einzelne Wildarten bevorzugen (Trophäenjagd), sondern muss das ökologische Gleichgewicht berücksichtigen.
Verwandte Begriffe