Hege
Artenschutz
Artenschutz ist der gezielte Schutz einzelner wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch rechtliche Vorschriften, praktische Maßnahmen und wissenschaftliche Arbeit.
Was bedeutet Artenschutz?
Der Artenschutz setzt bei bestimmten, einzeln betrachteten Arten an. Er umfasst gesetzliche Verbote, Hilfsmaßnahmen im Gelände und die Forschung zu Bestand und Gefährdung. Für Jäger ist er Teil der täglichen Praxis: Schonzeiten einhalten, Brutplätze bewahren und gefährdete Bodenbrüter durch Prädatorenmanagement unterstützen. Streng geschützt sind lebende Arten, keine ausgestorbenen; die Annahme, es gehe dabei nur um verschwundene Arten, ist falsch. Rechtlich wird der Artenschutz unter anderem durch die Bundesartenschutzverordnung und das Bundesnaturschutzgesetz geregelt.
Jagdrecht und Artenschutz trennen
Alle wildlebenden europäischen Vogelarten stehen unter der EU-Vogelschutzrichtlinie und dem nationalen Artenschutzrecht, auch wenn sie dem Jagdrecht unterliegen. Dem Jagdrecht zu unterliegen heißt deshalb nicht automatisch, bejagbar zu sein. Bei geschützten Vögeln ist Töten, Fangen, Verletzen und erhebliches Stören verboten, und für Horste, Nester, Gelege und Jungvögel gilt ein besonderer Schutz. Greifvögel dürfen grundsätzlich nicht aus Nestern entnommen werden – das Aushorsten junger Habichte für die Beizjagd ist nur mit behördlicher Genehmigung im Einzelfall zulässig –, und halten darf Greife und Falken nach § 3 BWildSchV grundsätzlich nur, wer einen gültigen Falknerjagdschein besitzt. In Rheinland-Pfalz dürfen Jungtiere von Waschbär und Marderhund zur Abwehr negativer Folgen für den Artenschutz ganzjährig bejagt werden.
Artenschutz im Revier
Als zentrales Mittel gilt die Verbesserung des Lebensraums, etwa durch Blüh- und Schonstreifen. Ergänzend soll die Bejagung von Fuchs, Krähe und Elster Bodenbrüter wie Rebhuhn, Kiebitz, Feldlerche und Bekassine sowie Hase, Kaninchen und Fasan entlasten. Prädatorenmanagement ersetzt den gesetzlichen Artenschutz aber nicht, es ergänzt ihn. Auch die Hundeausbildung ist betroffen: Wasserarbeit im Frühjahr stört brütende Vögel, Amphibien in der Fortpflanzung und Jungtiere am Wasser in ihrer Hauptwachstumsphase.
„Artenschutz“ in der Jägerprüfung
Geprüft wird, welche Vorschrift den Artenschutz regelt, mit welchen Mitteln er erreicht wird und welche Arten besonders geschützt sind – als Beispiel nennt eine Frage den Zwergtaucher. Hinzu kommen Fallstricke wie die Behauptung, streng geschützt seien nur ausgestorbene Arten, und die Frage, warum Wasserarbeit im Frühling unangebracht ist.
Häufige Fragen zu „Artenschutz“
Welche Vorschrift regelt den Artenschutz?
Genannt wird die Bundesartenschutzverordnung, daneben das Bundesnaturschutzgesetz. Für Vögel kommt die EU-Vogelschutzrichtlinie hinzu.
Wie kann der Jäger den Artenschutz fördern?
Vor allem durch Lebensraumverbesserung wie Blüh- und Schonstreifen, durch das Einhalten von Schonzeiten und den Schutz von Brutplätzen. Prädatorenbejagung kann Bodenbrüter zusätzlich entlasten.
Warum sollte man Hunde im Frühjahr nicht im Wasser ausbilden?
In dieser Zeit brüten Vögel am Wasser, Amphibien pflanzen sich fort, und viele Jungtiere wachsen heran. Die Übungen würden sie stören.
„Artenschutz“ kommt in 7 Prüfungsfragen vor
So oft taucht der Begriff in unserem Fragenbestand aus Hege und den übrigen Sachgebieten auf. Übe die Fragen dazu im Trainer, bis du sie sicher beantwortest.
Kostenlos Prüfungsfragen übenVerwandte Begriffe
- NaturschutzNaturschutz umfasst alle rechtlichen und praktischen Maßnahmen, die Arten, Lebensräume und Landschaft erhalten. Über die Hege, die nach dem Bundesjagdgesetz auch die Pflege und Sicherung der Lebensgrundlagen des Wildes umfasst, ist die Jagd eng mit dem Naturschutz verbunden.
- Rote ListeEine Rote Liste ist ein wissenschaftliches Verzeichnis gefährdeter und ausgestorbener Tier- und Pflanzenarten eines Gebietes, das den Grad der Gefährdung in Kategorien angibt. Sie ist kein Gesetz.
- PrädatorenmanagementPrädatorenmanagement ist die gezielte Bejagung von Fressfeinden wie Fuchs, Krähe oder Elster, um gefährdete Bodenbrüter und Niederwild zu schützen – wirksam nur zusammen mit einer Verbesserung des Lebensraums.
- VogelschutzgebietEin Vogelschutzgebiet (SPA, Special Protection Area) ist ein nach der EU-Vogelschutzrichtlinie ausgewiesenes Schutzgebiet für besonders schutzwürdige Vogelarten und Zugvögel. Es ist Teil des Netzes Natura 2000.
- BodenbrüterBodenbrüter sind Vögel, die ihr Nest gut getarnt direkt auf dem Boden anlegen – dazu zählen alle heimischen Hühnervögel, aber etwa auch Gänse, Schnepfen und die Weihen.
- Invasive ArtEine invasive Art ist eine gebietsfremde, aus anderen Regionen eingeschleppte Art, die sich stark ausbreitet und heimische Arten verdrängt oder Ökosysteme schädigt.
- SchonzeitDie Schonzeit ist der Zeitraum außerhalb der Jagdzeit, in dem eine Wildart nicht bejagt werden darf; für Wild ohne festgesetzte Jagdzeit gilt nach § 22 BJagdG ganzjährige Schonung.
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