Jagdrecht
Gesamtheit der Vorschriften über Jagdausübung, Wildhege und jagdliche Befugnisse.
Das Jagdrecht ordnet, wer jagen darf, welches Wild dem Jagdrecht unterliegt und welche Pflichten mit der Jagdausübung verbunden sind. Es ist in Deutschland an Grund und Boden gebunden und wird durch Bundes- und Landesrecht ausgestaltet.
Grundgedanke des Jagdrechts
Das Jagdrecht umfasst die Befugnis, auf einem Gebiet jagdbares Wild zu hegen, zu bejagen und sich anzueignen. Es ist in Deutschland grundsätzlich an das Eigentum an Grund und Boden gebunden. Aus diesem Grund ist es kein freies Jedermannsrecht.
Rechte und Pflichten
Zum Jagdrecht gehört nicht nur die Möglichkeit zur Jagdausübung, sondern auch die Pflicht zur Hege. Das Recht kann im Eigenjagdbezirk selbst ausgeübt oder in gemeinschaftlichen Bezirken über Jagdgenossenschaften organisiert und verpachtet werden. Bundesjagdgesetz und Landesjagdgesetze bestimmen die genauen Rahmenbedingungen.
Prüfungswissen
In der Jägerprüfung wird oft nach der Bindung des Jagdrechts an Grund und Boden gefragt. Ebenso wichtig sind die Zusammenhänge zu Jagdschein, Pacht, Abschussplan und Schonzeit. Wer diese Verknüpfung versteht, kann viele jagdrechtliche Einzelfragen sicher ableiten.
Häufige Verwechslung
Jagdrecht ist nicht identisch mit dem Jagdschein; der Jagdschein ist nur die persönliche Erlaubnis zur Ausübung.
Verwandte Begriffe