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Grünbrücke

auch: Wildbrücke, Wildtierpassage

Eine Grünbrücke ist eine naturnah bepflanzte Überführung über eine Autobahn, auf der Wildtiere den Verkehrsweg queren können. Sie wirkt der Zerschneidung von Lebensräumen entgegen.

Was ist eine „Grünbrücke“?

Grünbrücken, auch Wildtierpassagen oder Wildbrücken genannt, sind Brücken über Autobahnen, die nicht dem Verkehr, sondern dem Wildwechsel dienen und deshalb naturnah bepflanzt werden. Sie gelten als Teil von Wildkorridoren, also Verbindungsstreifen zwischen voneinander getrennten Lebensräumen wie Wäldern, Hecken oder Gewässerläufen. Für kleinere Tiere und Amphibien gibt es daneben Unterführungen, schmalere Betondurchlässe unter der Straße. Auf Bundesebene werden Lebensräume zudem über ein Konzept länderübergreifender Wildtierkorridore vernetzt.

Warum Grünbrücken nötig sind

Die Zerschneidung von Lebensräumen durch Straßen und Siedlungen gilt als größtes Problem für Wildtierpopulationen. Sie isoliert Bestände, unterbricht Wanderwege und gefährdet den genetischen Austausch. Viele Arten brauchen große Räume: Ein Reh kommt mit 10 bis 40 ha aus, Rotwild nutzt im Sommer bis 500 ha und kann im Winter bis zu 5.000 ha durchstreifen. Hinzu kommt der Straßenverkehr als Todesursache, beim Rehwild die wichtigste: Jährlich sterben in Deutschland etwa 200.000 bis 250.000 Rehe auf den Straßen. Für die Wildkatze sind Grünbrücken ebenfalls ein zentrales Schutzinstrument, weil Zerschneidung und Verkehr sie besonders gefährden.

Breite, Nutzer und Umsetzung

Wie breit eine Grünbrücke sein muss, hängt von den Zielarten ab. Für kleine Säuger genügen etwa 50 m, für Rotwild oder Wolf werden 80 bis 100 m verlangt. Genutzt werden die Bauwerke unter anderem von Reh, Rotwild, Luchs, Wolf und Fuchs. In Deutschland gibt es inzwischen mehr als 100 Grünbrücken, weitere sind im Bundesverkehrswegeplan vorgesehen. Einige Landesjagdgesetze schützen die Querungshilfen zusätzlich, etwa indem sie in einem festgelegten Umkreis die Einzeljagd und das Aufstellen von Ansitzeinrichtungen untersagen; ob und wie das gilt, richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.

„Grünbrücke“ in der Jägerprüfung

Grünbrücken gehören zu den Themen Wildökologie, Habitatfragmentierung und Wildtiermanagement. In einer Frage des Bestandes geht es um jagdliche Verbote rund um Wildquerungshilfen: Dort wird ein Umkreis von 250 m genannt, gemessen ab der Mitte der Querung, in dem Ansitzeinrichtungen und Einzeljagd untersagt sind, die Nachsuche aber erlaubt bleibt. Häufiger Fehler ist, bei solchen Fragen die Nachsuche nicht als Ausnahme zu erkennen.

Häufige Fragen zu „Grünbrücke“

Wie breit muss eine Grünbrücke sein?

Das hängt von den Zielarten ab. Für kleine Säuger reichen etwa 50 m, für große Arten wie Rotwild oder Wolf sind 80 bis 100 m nötig.

Welche Tiere nutzen Grünbrücken?

Unter anderem Reh, Rotwild, Luchs, Wolf und Fuchs. Auch für die Wildkatze sind sie ein wichtiges Mittel gegen die Zerschneidung ihrer Waldlebensräume.

„Grünbrücke“ kommt in 1 Prüfungsfragen vor

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Redaktion Jagdprüfung.de · Stand: 27.09.2026. Dieser Eintrag wurde mit KI-Unterstützung auf Grundlage unserer eigenen Wissensartikel verfasst und automatisiert gegen diese Quellen geprüft. Er ersetzt nicht die für dein Bundesland geltenden Vorschriften. KI-Transparenz · Redaktion

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