Hege
Streckenliste
auch: Abschussliste, Streckenmeldung
Die Streckenliste, oft auch Abschussliste genannt, dokumentiert das in einem Revier erlegte und – je nach Landesrecht – auch das verendet gefundene Wild; sie ist der Jagdbehörde nach den Vorgaben des Landesrechts vorzulegen und dient unter anderem der Abschussplanung.
Was ist eine Streckenliste?
Das Führen einer Streckenliste gehört nach Landesjagdrecht zu den Pflichten des Jagdausübungsberechtigten, neben Hege, Abschussplanung und Wildschadensverhütung. Eingetragen wird nicht nur das, was geschossen wurde, sondern jedes Stück Wild, das im Revier zu Tode kommt: Fallwild, Unfallwild, gefundene Stücke. Pro Stück werden Wildart, Geschlecht, Alter, Datum, Ort und das Gewicht als Aufbrechgewicht festgehalten. Erlegtes Schalenwild wird zusätzlich mit Wildmarken oder Plomben gekennzeichnet, die Reviernummer und laufende Nummer tragen.
Was in die Liste gehört
Typische Fälle zeigen, wie weit die Pflicht reicht. Ein von einem Auto getötetes Rotwildkalb wird eingetragen, auch wenn das Wildbret nicht mehr verwertbar ist. Ebenso ein überfahrenes Alttier, das dem Revierinhaber abgeliefert wird, eine verendet gefundene Ricke samt Kitz oder ein Kitz, das nach dem Mähen tot auf der Wiese liegt. Wer ein schwerkrankes Stück erlegt, um ihm weiteres Leiden zu ersparen, trägt es ebenfalls ein. Findet man ein Stück erst nach dem Abgabetermin der Liste, wird es für das folgende Jagdjahr verbucht.
Bedeutung für Abschussplan und Behörde
Die Streckenliste ist die Grundlage für künftige Abschusspläne und für die Beurteilung von Wildschäden. Zusammen mit Wildbestandserhebungen und Verbissgutachten fließen die Streckenzahlen der Vorjahre in die Planung ein. Wann die Liste vorzulegen ist, regelt das Landesrecht. Auch für den Abschussplan gelten landesrechtliche Fristen; in Mecklenburg-Vorpommern wird dafür als Vorlagetermin der 28. Februar genannt. Die Ergebnisse werden auf der jährlichen Hegeschau öffentlich vorgestellt.
„Streckenliste“ in der Jägerprüfung
Die Fragen sind meist Fallbeispiele: Muss Fallwild oder Unfallwild eingetragen werden, was geschieht mit einem nach dem Stichtag gefundenen Kitz, und wann ist die Liste abzuschließen? Die Antwort lautet fast immer: eintragen. Häufiger Fehler ist die Annahme, nur selbst geschossenes Wild zähle.
Häufige Fragen zu „Streckenliste“
Muss Unfallwild in die Streckenliste?
Ja. Auch Wild, das dem Straßenverkehr zum Opfer fällt, wird eingetragen, selbst wenn es nicht mehr verwertbar ist.
Was wird in der Streckenliste erfasst?
Für jedes Stück Wildart, Geschlecht, Alter, Datum, Ort und Aufbrechgewicht. Erfasst wird erlegtes, gefundenes und anderweitig zu Tode gekommenes Wild.
„Streckenliste“ kommt in 31 Prüfungsfragen vor
So oft taucht der Begriff in unserem Fragenbestand aus Hege und den übrigen Sachgebieten auf. Übe die Fragen dazu im Trainer, bis du sie sicher beantwortest.
Kostenlos Prüfungsfragen übenVerwandte Begriffe
- AbschussplanDer Abschussplan ist die behördlich bestätigte oder festgesetzte Planung, wie viele Stücke einer Wildart nach Geschlecht und Altersklasse in einem Revier für ein Jagdjahr oder – je nach Landesrecht – für mehrere Jagdjahre erlegt werden sollen.
- WildmarkeEine Wildmarke ist ein amtlich nummeriertes Kennzeichen, meist aus Kunststoff, das am erlegten Stück befestigt wird und dessen Herkunft sowie die Zuordnung von Proben nachweist.
- HegeschauEine Hegeschau ist eine jährliche, öffentliche Veranstaltung, auf der die Strecke und die Trophäen eines Gebiets gezeigt und die Abschussergebnisse gemeinsam besprochen werden.
- Untere JagdbehördeDie untere Jagdbehörde (UJB) ist die örtliche Verwaltungsstelle für Jagdangelegenheiten. Sie stellt Jagdscheine aus, nimmt Pachtverträge und Abschusspläne entgegen und trifft jagdrechtliche Einzelentscheidungen.
- WildtiermanagementWildtiermanagement ist die planvolle Steuerung von Wildbeständen mit Instrumenten wie Abschussplan, Streckenliste, Monitoring und Wildschadensmanagement, gestützt auf Forschung und Populationsökologie.
- JagdausübungsberechtigterJagdausübungsberechtigter ist, wem in einem Jagdbezirk das Recht zusteht, die Jagd auszuüben – im Eigenjagdbezirk der Eigentümer oder Nutznießer, im gemeinschaftlichen Jagdbezirk die Jagdgenossenschaft oder, bei Verpachtung, der Jagdpächter.
- StreckeDie Strecke ist die Gesamtheit des bei einer Jagd, an einem Jagdtag oder in einem Zeitraum erlegten Wildes; nach Gesellschaftsjagden wird sie nach festen Regeln ausgelegt und verblasen.
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