Herdenschutz
Herdenschutz umfasst alle Maßnahmen, mit denen Weidetiere wie Schafe, Ziegen oder Gehegewild vor Übergriffen von Wölfen und anderen Beutegreifern geschützt werden.
Grundlage sind meist Elektrozäune, als Netze oder mit mehreren Litzen, die hoch genug sind und dicht bis zum Boden reichen, damit Wölfe weder darüberspringen noch darunter durchkriechen. Hinzu kommen Herdenschutzhunde, die bei der Herde leben und sie verteidigen, das nächtliche Einpferchen und die Behirtung. Welche Maßnahmen als zumutbar gelten und gefördert werden, legen vor allem die Länder fest.
Herdenschutz beugt Konflikten vor, denn ein Wolf, der an gut geschützten Herden scheitert, lernt eher, Weidetiere zu meiden. Seit der Wolf dem Jagdrecht unterliegt, hat Herdenschutz auch jagdrechtliche Folgen: Stellt ein von Behörde oder Land bestellter Sachverständiger für Wolfsrisse fest, dass ein Wolf gehaltene Tiere, etwa Schafe, trotz zumutbarer und geeigneter Herdenschutzmaßnahmen geschädigt hat, darf nach § 22d Abs. 3 BJagdG auch ohne Genehmigung auf Wölfe gejagt werden. Das gilt höchstens sechs Wochen lang im Umkreis von 20 Kilometern um den Schadensort und endet, sobald dort ein Wolf erlegt ist; Umkreis und Dauer kann die Behörde ändern. Die Länder dürfen abweichende Regeln treffen.