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Lexikon
Jagdrecht·Hohe Prüfungsrelevanz

Abschussplan

Behördlich festgelegter Plan, der Art, Geschlecht und Anzahl des zu erlegenden Wildes im Jagdbezirk regelt.

Der Abschussplan ist ein zentrales Instrument der Wildbewirtschaftung. Er wird von der Jagdbehörde in Abstimmung mit dem Jagdpächter festgelegt und bestimmt, wie viel Wild welcher Art und welchen Geschlechts in einem bestimmten Zeitraum erlegt werden darf oder soll.

Definition

Der Abschussplan ist eine behördliche Vorgabe, die für Schalenwild (außer Schwarzwild in vielen Bundesländern) festlegt, wie viele Stücke einer Wildart, aufgeteilt nach Geschlecht und Altersklasse, in einem Jagdjahr erlegt werden sollen. Er dient der nachhaltigen Wildbewirtschaftung.

Rechtliche Grundlage

Die Pflicht zur Abschussplanung ergibt sich aus dem Bundesjagdgesetz (§ 21 BJagdG) und den Landesjagdgesetzen. Die untere Jagdbehörde bestätigt oder setzt den Abschussplan fest. Eine Nichterfüllung kann Sanktionen nach sich ziehen.

Praxis

Der Abschussplan wird in der Regel für drei Jahre (Planungszeitraum) erstellt, kann aber jährlich angepasst werden. Er berücksichtigt Wildbestandserhebungen, Wildschäden, waldbauliche Ziele und die Lebensraumkapazität. Bei Schwarzwild gibt es oft Freigaben statt fester Pläne.