Hege
Abschussplan
auch: Abschussplanung
Der Abschussplan ist die behördlich bestätigte oder festgesetzte Planung, wie viele Stücke einer Wildart nach Geschlecht und Altersklasse in einem Revier für ein Jagdjahr oder – je nach Landesrecht – für mehrere Jagdjahre erlegt werden sollen.
Was ist ein Abschussplan?
Der Abschussplan ist ein zentrales Werkzeug des Wildtiermanagements. Er legt für jede planpflichtige Wildart fest, wie viele Stücke getrennt nach Geschlecht und Altersklasse erlegt werden dürfen und sollen. Damit wird der Bestand so gesteuert, dass er gesund bleibt und Wildschäden im Wald und auf den Feldern begrenzt werden. Ergänzt wird der Plan durch die Streckenliste, die jedes erlegte Stück dokumentiert, sowie durch Monitoring und Wildschadensverhütung. Die Planung gehört zu den Pflichten des Jagdausübungsberechtigten, neben Hege, Schadensverhütung und dem Führen der Streckenliste.
Welche Wildarten sind planpflichtig?
Die Antwort hängt vom Landesrecht ab. Als Grundregel gilt in vielen Prüfungsfragen: Schalenwild mit Ausnahme von Schwarzwild sowie Auer-, Birk- und Rackelwild darf ausschließlich nach einem Abschussplan bejagt werden; Dachs, Wildgänse und Schwarzwild brauchen keinen. In Nordrhein-Westfalen ist nach dem Landesjagdgesetz Schalenwild mit Ausnahme von Schwarz- und Rehwild planpflichtig, also etwa Rot-, Dam-, Sika- und Muffelwild. Rehwild wird dort über körperliche Nachweise und Streckenmeldungen gesteuert, Schwarzwild aus Gründen des Seuchenschutzes und wegen Schäden intensiv bejagt. Auch in Mecklenburg-Vorpommern ist Rehwild inzwischen aus der behördlichen Abschussplanung herausgenommen. Für Sikawild in NRW-Freigebieten gilt eine Sonderregel ohne Plan.
Wie ein Abschussplan entsteht
Aufgestellt wird der Plan vom Jagdausübungsberechtigten; die zuständige Jagdbehörde bestätigt ihn oder setzt ihn fest. Beim gemeinschaftlichen Jagdbezirk ist der Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft zu beteiligen. Als Grundlage dienen Wildbestandserhebungen, Verbissgutachten und die Strecken der Vorjahre. Weil sich der Frühjahrsbestand in deckungsreichen Revieren schwer schätzen lässt, fließen Weiser wie Verbiss an Verjüngung und Kulturen, Schälschäden oder das Fehlen von Pionierbaumarten ein. Nachhaltig ist ein Abschuss, der den jährlichen Zuwachs nicht übersteigt. Bleiben empfindliche Baumarten trotz Schutz dauerhaft verbissen, gilt der Bestand als überhöht, und die Abschusszahlen müssen steigen.
„Abschussplan“ in der Jägerprüfung
Der Begriff taucht in dutzenden Prüfungsfragen auf. Gefragt wird, welche Arten planpflichtig sind und welche nicht, bei welcher Behörde der Plan einzureichen ist, bis wann er vorliegen muss und ob er erfüllt werden muss. Hier unterscheiden sich die Länder deutlich, etwa bei Rehwild oder bei Vorlagefristen; in einem Fragenkatalog wird der 15. Februar genannt, mit dreijähriger Vorlage für Rehwild. Häufige Fehlerquelle ist, allgemeine Grundregel und eigenes Landesrecht zu vermischen.
Häufige Fragen zu „Abschussplan“
Wer stellt den Abschussplan auf?
Der Jagdausübungsberechtigte stellt ihn auf. Die zuständige Jagdbehörde bestätigt ihn oder setzt ihn fest; beim gemeinschaftlichen Jagdbezirk wird der Jagdvorstand beteiligt.
Braucht Schwarzwild einen Abschussplan?
Nein. Schwarzwild ist vom Abschussplan ausgenommen und wird wegen Seuchenschutz und Wildschäden intensiv bejagt. In NRW gibt es dafür auch keine Mindestabschüsse.
Muss ein Abschussplan erfüllt werden?
Für Schalenwild ist der Plan zu erfüllen. Er ist kein unverbindlicher Richtwert, sondern ein verbindliches Steuerungsinstrument.
„Abschussplan“ kommt in 69 Prüfungsfragen vor
So oft taucht der Begriff in unserem Fragenbestand aus Hege und den übrigen Sachgebieten auf. Übe die Fragen dazu im Trainer, bis du sie sicher beantwortest.
Kostenlos Prüfungsfragen übenVerwandte Begriffe
- WildtiermanagementWildtiermanagement ist die planvolle Steuerung von Wildbeständen mit Instrumenten wie Abschussplan, Streckenliste, Monitoring und Wildschadensmanagement, gestützt auf Forschung und Populationsökologie.
- StreckenlisteDie Streckenliste, oft auch Abschussliste genannt, dokumentiert das in einem Revier erlegte und – je nach Landesrecht – auch das verendet gefundene Wild; sie ist der Jagdbehörde nach den Vorgaben des Landesrechts vorzulegen und dient unter anderem der Abschussplanung.
- VerbissgutachtenEin Verbissgutachten ist ein forstliches Gutachten, das bewertet, wie stark Schalenwild die Verjüngung des Waldes beeinflusst. Es zeigt, ob der Wildbestand für den Wald zu hoch ist.
- Untere JagdbehördeDie untere Jagdbehörde (UJB) ist die örtliche Verwaltungsstelle für Jagdangelegenheiten. Sie stellt Jagdscheine aus, nimmt Pachtverträge und Abschusspläne entgegen und trifft jagdrechtliche Einzelentscheidungen.
- JagdausübungsberechtigterJagdausübungsberechtigter ist, wem in einem Jagdbezirk das Recht zusteht, die Jagd auszuüben – im Eigenjagdbezirk der Eigentümer oder Nutznießer, im gemeinschaftlichen Jagdbezirk die Jagdgenossenschaft oder, bei Verpachtung, der Jagdpächter.
- SchalenwildSchalenwild ist die jagdliche Sammelbezeichnung für alle dem Jagdrecht unterliegenden Paarhufer mit Schalen – Hirschartige, Hornträger und Schwarzwild.
- HegegemeinschaftEine Hegegemeinschaft ist ein Zusammenschluss benachbarter Jagdausübungsberechtigter im Gebiet eines abgegrenzten Wildlebensraums, der die Hege bestimmter Wildarten wie Rotwild revierübergreifend abstimmt.
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