Wildbiologie · Jägersprache

Schalenwild

auch: Schalenwildarten

Schalenwild ist die jagdliche Sammelbezeichnung für alle dem Jagdrecht unterliegenden Paarhufer mit Schalen – Hirschartige, Hornträger und Schwarzwild.

Was ist Schalenwild?

Schalenwild ist ein Begriff der Jägersprache und fasst die jagdbaren Paarhufer zusammen, deren gespaltene Hufe Schalen heißen. Es gehört zum Haarwild, doch längst nicht jedes Haarwild ist Schalenwild. In der Wildkunde gilt es als wichtigste Haarwildgruppe, weil hier Körperbau, Verdauung, Kopfschmuck, Fährten, Fortpflanzung, Wildschäden und das sichere Ansprechen zusammenlaufen. Drei Familien werden unterschieden: die Hirsche mit Reh-, Rot-, Dam-, Sika- und Elchwild, die Hornträger mit Muffel-, Gams- und Steinwild sowie Wisent und die echten Schweine mit dem Schwarzwild.

Wiederkäuer, Kopfschmuck und Gewaff

Bis auf eine Art sind alle Schalenwildarten Wiederkäuer mit mehrkammerigem Magen. Die Ausnahme ist das Schwarzwild: Es trägt Schalen, ist aber Allesfresser mit einhöhligem Magen. Beim Kopfschmuck unterscheidet man drei Formen. Geweihe bestehen aus Knochen, wachsen auf Rosenstöcken und werden jährlich abgeworfen; beim Rehbock heißt dieser Kopfschmuck Gehörn. Hörner der Hornträger sitzen als Hornscheide auf einem knöchernen Zapfen und werden nie abgeworfen. Das Gewaff des Schwarzwilds besteht aus vergrößerten Eckzähnen. Auch im Jahreslauf unterscheiden sich die Arten stark, etwa durch die Keimruhe des Rehwilds oder die Rauschzeit und hohe Vermehrung des Schwarzwilds.

Schalenwild im Jagd- und Waffenrecht

Für Schalenwild gelten nach § 19 BJagdG strenge Munitionsregeln. Schrot, Posten, Bolzen und Pfeile sind verboten, auch beim Fangschuss. Rehwild verlangt eine Büchsenpatrone mit mindestens 1.000 Joule auf 100 m; für alles übrige Schalenwild gelten mindestens 6,5 mm Kaliber und 2.000 Joule. Aus der Flinte darf Schalenwild nur mit Flintenlaufgeschossen beschossen werden, die bei schwerem Wild wegen geringer Auftreffenergie oft keinen Ausschuss erzeugen. Vollmantelgeschosse sind ungeeignet. Nach § 29 BJagdG sind Wildschäden durch Schalenwild ersatzpflichtig, ebenso solche durch Wildkaninchen und Fasan. Die Jagdzeiten ergeben sich aus der Bundesjagdzeitenverordnung und den abweichenden Regelungen der Länder.

„Schalenwild“ in der Jägerprüfung

Mit fast 400 Fragen zählt Schalenwild zu den häufigsten Begriffen im Prüfungsbestand. Gefragt werden Artenzugehörigkeit, Mindestkaliber und Energiewerte, geeignete Geschosse, die Wahl des Nachsuchenhundes – für schwierige Fälle der Hannoversche Schweißhund – sowie die Wildbrethygiene: unverzügliches Aufbrechen auch im Winter und Abkühlen auf +7 °C. Klassische Fehler sind, Schwarzwild als Wiederkäuer einzustufen, den Wisent zu den Hirschen zu zählen oder beim Reh von Geweih zu sprechen.

Häufige Fragen zu „Schalenwild“

Welche Wildarten gehören zum Schalenwild?

Zu den Hirschen zählen Reh-, Rot-, Dam-, Sika- und Elchwild, zu den Hornträgern Muffel-, Gams- und Steinwild sowie der Wisent. Hinzu kommt das Schwarzwild aus der Familie der echten Schweine.

Warum ist Schwarzwild Schalenwild, aber kein Wiederkäuer?

Schwarzwild läuft auf Schalen und gehört damit jagdlich zum Schalenwild. Es ist jedoch Allesfresser mit einem einhöhligen Magen und kaut nicht wieder.

Darf man Schalenwild mit Schrot schießen?

Nach Bundesrecht nein. § 19 Abs. 1 Nr. 1 BJagdG untersagt Schrot auf Schalenwild ausdrücklich, auch für den Fangschuss; Nordrhein-Westfalen lässt den Fangschuss mit Schrot allerdings abweichend zu (§ 19 LJG-NRW). Aus der Flinte sind sonst nur Flintenlaufgeschosse zulässig.

„Schalenwild“ kommt in 398 Prüfungsfragen vor

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Redaktion Jagdprüfung.de · Stand: 27.09.2026. Dieser Eintrag wurde mit KI-Unterstützung auf Grundlage unserer eigenen Wissensartikel verfasst und automatisiert gegen diese Quellen geprüft. Er ersetzt nicht die für dein Bundesland geltenden Vorschriften. KI-Transparenz · Redaktion

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