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Lexikon
Jagdpraxis·Hohe Prüfungsrelevanz

Kastenfalle

Kastenförmige Falle zum selektiven Fang von Wild, meist für den Lebendfang.

Die Kastenfalle ist eine gebräuchliche Fangjagdeinrichtung, besonders für Raubwild oder invasive Arten. Ihre Zulässigkeit und konkrete Bauart richten sich nach Tierschutz, Bundesrecht und Landesrecht.

Bau- und Funktionsprinzip

Eine Kastenfalle ist eine meist geschlossene, kastenförmige Fangvorrichtung. Das Wild betritt sie über Öffnungen und löst einen Fangmechanismus aus. Ziel ist in der Regel selektiver und tierschutzgerechter Fang.

Rechtliche Anforderungen

Fanggeräte müssen bundes- und landesrechtlichen Vorgaben entsprechen. Prüfungsrelevant ist, dass nicht jede Falle erlaubt ist und dass Maße, Funktionsweise und tierschutzgerechte Kontrolle entscheidend sein können. Eine Kastenfalle darf deshalb niemals nur als bloße Holzkiste verstanden werden.

Waidgerechte Durchführung

Entscheidend sind passende Standortwahl, selektive Bauart, sichere Kennzeichnung und engmaschige Kontrolle. Die Falle darf niemals bloß gestellt und vergessen werden, weil Tierschutz und Kontrolle untrennbar zusammengehören. In der Prüfung wird deshalb oft gefragt, welche Anforderungen an Fanggeräte und Überwachung gestellt werden.

Häufige Verwechslung

Eine Kastenfalle ist nicht mit verbotenen Totschlagfallen gleichzusetzen; ihre Zulässigkeit hängt von Bauart und Rechtslage ab.