Jagdpraxis

Aufbruch

auch: Wildaufbruch

Aufbruch nennt der Jäger die Gesamtheit der inneren Organe, die beim Aufbrechen eines erlegten Stückes herausgenommen werden – im Alltag würde man von Eingeweiden sprechen.

Was ist der Aufbruch?

Wird ein Stück Wild aufgebrochen, fallen Herz, Lunge, Leber, Milz, Nieren, Blase und das Gescheide an. Alles zusammen heißt Aufbruch. Das Zwerchfell trennt dabei die Brusthöhle mit Herz und Lunge von der Bauchhöhle mit den übrigen Organen. Beim Gescheide unterscheidet man das große, also den Magen oder bei Wiederkäuern Pansen, Netz-, Blätter- und Labmagen, und das kleine mit Dünn-, Dick- und Weiddarm. Den Magen des Schwarzwildes nennt der Jäger Weidsack. Beim Schalenwild macht der Aufbruch in der Regel rund 25 % des Lebendgewichts aus.

Verwertung, Untersuchung und Hunde

Herz, Lunge, Leber, Nieren, Milz und das stumpf lösbare Feist bilden beim Schalenwild das kleine Jägerrecht, das dem zusteht, der das Stück aufgebrochen hat. Das große Jägerrecht meint dagegen Teile des Stücks, etwa Haupt, Hals und Vorschlag bis zur dritten Rippe, die nach altem Brauch überlassen wurden. Bei Gams, Hase und Schwarzwild wird die Gallenblase vor der Verwertung von der Leber getrennt; Rehwild hat keine. Muss ein Stück amtlich untersucht werden, etwa wegen Geschwüren an Leber und Lunge, wird der unzerwirkte Wildkörper zusammen mit dem Aufbruch vorgelegt. Roher Aufbruch vom Schwarzwild sollte nie an Hunde verfüttert werden, weil die Aujeszkysche Krankheit für sie immer tödlich verläuft; Schwarzwild gehört nur gründlich durcherhitzt in den Napf. Hasenaufbruch kann Hunde mit Bandwurmfinnen infizieren.

Entsorgung des Aufbruchs

Der Aufbruch darf nicht achtlos im Revier liegen bleiben. Er lockt Raubwild und Schwarzwild an und kann Krankheitserreger verbreiten; Aufbruch von gesundem Wild darf zwar im Revier verbleiben oder vergraben werden, bei Tierseuchen gehen aber die Anordnungen der Veterinärbehörden vor. Nach Prüfungsfragen darf Aufbruch von unbedenklichem, im eigenen Revier erlegtem Wild dort verbleiben, ausgenommen Schwarzwild. Spaziergänger und Hunde dürfen nicht direkt damit in Kontakt kommen, und bei Verdacht auf eine anzeigepflichtige Tierseuche scheidet die Entsorgung im Revier aus. In Baden-Württemberg ist Aufbruch aus dem eigenen Revier als Köder am Fuchsluderplatz zulässig. Greifvögel, die Aufbruch mit Bleiresten fressen, können sich schwer vergiften.

„Aufbruch“ in der Jägerprüfung

Gefragt werden die Definition, der Gewichtsanteil, die Vorlage bei der Fleischuntersuchung, die Gallenblase und die Regeln zur Entsorgung. Klassiker der mündlichen Prüfung ist die Begründung, warum roher Schweineaufbruch nicht an Jagdhunde gehört. Häufig verwechselt werden Aufbruch und Gescheide.

Häufige Fragen zu „Aufbruch“

Wie viel wiegt der Aufbruch?

Beim Schalenwild in der Regel etwa 25 % des Lebendgewichts.

Darf man den Aufbruch im Revier liegen lassen?

Grundsätzlich ja, wenn das Wild gesund ist; Anordnungen der Veterinärbehörden gehen vor. Aufbruch von unbedenklichem Wild aus dem eigenen Revier, außer von Schwarzwild, kann dort bleiben, solange Spaziergänger und Hunde nicht damit in Berührung kommen. Bei Seuchenverdacht ist das ausgeschlossen.

Warum darf man Hunden keinen rohen Wildschweinaufbruch geben?

Schwarzwild trägt die Aujeszkysche Krankheit oft ohne Symptome; für Hunde verläuft sie immer tödlich.

„Aufbruch“ kommt in 27 Prüfungsfragen vor

So oft taucht der Begriff in unserem Fragenbestand aus Jagdpraxis und den übrigen Sachgebieten auf. Übe die Fragen dazu im Trainer, bis du sie sicher beantwortest.

Kostenlos Prüfungsfragen üben

Verwandte Begriffe

Weitere Begriffe aus Jagdpraxis

AushakelnAufbrechmesserBergenAnsprechenBruchAnsitzjagdBüchsenschussAbfangenAlle Begriffe aus Jagdpraxis

Redaktion Jagdprüfung.de · Stand: 27.09.2026. Dieser Eintrag wurde mit KI-Unterstützung auf Grundlage unserer eigenen Wissensartikel verfasst und automatisiert gegen diese Quellen geprüft. Er ersetzt nicht die für dein Bundesland geltenden Vorschriften. KI-Transparenz · Redaktion

Aufbruch: Bedeutung & Erklärung für die Jägerprüfung | Jagdprüfung.de