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Lexikon
Jagdpraxis · Jägersprache·Hohe Prüfungsrelevanz

Aufbrechen

Fachgerechtes Öffnen der Bauchhöhle und Entnahme der Eingeweide (Aufbruch) bei erlegtem Schalenwild.

Das Aufbrechen ist die fachgerechte Entnahme der inneren Organe bei erlegtem Schalenwild. Es muss möglichst zeitnah nach dem Erlegen erfolgen, um die Wildbretqualität zu sichern und hygienische Anforderungen zu erfüllen.

Definition

Aufbrechen bedeutet das Öffnen der Bauchhöhle und die Entnahme der inneren Organe (Gescheide) bei erlegtem Schalenwild. Die entnommenen Organe werden als Aufbruch bezeichnet. Bei Raubwild und Niederwild spricht man nicht vom Aufbrechen, sondern vom Abbalgen.

Durchführung

Das Aufbrechen sollte so schnell wie möglich nach dem Erlegen erfolgen. Man unterscheidet den großen Aufbruch (alle Organe) und den kleinen Aufbruch (nur Bauchhöhle). Wichtig: Keine Verletzung der Blase und des Magen-Darm-Traktes, sauberes Arbeiten, Beurteilung der Organe auf Krankheitszeichen.

Wildbrethygiene

Das korrekte Aufbrechen ist Teil der gesetzlichen Anforderungen an die Wildbrethygiene (EU-Verordnung 853/2004). Auffällige Veränderungen an Organen müssen der amtlichen Fleischuntersuchung gemeldet werden.