Lexikon

Lockjagd

Jagdpraxis

Bei der Lockjagd bringt der Jäger Wild mit nachgeahmten Lauten oder mit Attrappen dazu, von selbst in Schussweite zu kommen.

Gelockt wird mit Rufen von Artgenossen oder mit den Lauten von Beutetieren. Zur Lockjagd gehören die Blattjagd auf den Rehbock, der Hirschruf in der Brunft, die Reizjagd auf den Fuchs mit Hasenklage oder Mauspfeifchen und die Jagd auf Wildenten und Ringeltauben, bei der neben Lockinstrumenten auch Lockbilder aufgestellt werden. Auch Rabenkrähen und Wildgänse lassen sich mit Attrappen anlocken.

Auf Fasan, Feldhase und Wildkaninchen gibt es keine Lockjagd. Sie ist eine Einzeljagd und verlangt Geduld, gute Deckung und guten Wind. Lockrufe von einem Tonbandgerät abzuspielen ist nach § 19 BJagdG beim Fang und Erlegen von Wild verboten; einzelne Länder lassen elektronische Locker inzwischen bei bestimmtem Raubwild zu.

Verwandte Begriffe

Fragen zu diesem Begriff üben

Redaktion Jagdprüfung.de · Stand 23.10.2026. Dieser Eintrag wurde mit KI-Unterstützung verfasst und ersetzt nicht die Vorschriften des jeweiligen Bundeslands. KI-Transparenz · Redaktion