Hege · Jägersprache
Hegegemeinschaft
auch: Revierübergreifende Hege
Eine Hegegemeinschaft ist ein Zusammenschluss benachbarter Jagdausübungsberechtigter im Gebiet eines abgegrenzten Wildlebensraums, der die Hege bestimmter Wildarten wie Rotwild revierübergreifend abstimmt.
Was ist eine „Hegegemeinschaft“?
Viele Wildarten, allen voran das Rotwild, halten sich nicht an Reviergrenzen. Eine sinnvolle Hege lässt sich für sie nur planen, wenn mehrere Reviere an einem Strang ziehen. Genau dafür gibt es die Hegegemeinschaft: Benachbarte Jagdausübungsberechtigte schließen sich für einen festgelegten Wildlebensraum zusammen und stimmen ihr Vorgehen ab. Anders als der Hegering, der in der Regel eine Untergliederung der Jägervereinigung ist, ist die Hegegemeinschaft im Jagdrecht verankert (§ 10a BJagdG und Landesjagdgesetze) und dient der revierübergreifenden Hege des Wildes in einem zusammenhängenden Lebensraum. Neben Hegering, Kreisjägerschaft und Landesjägerschaft gehört sie zur organisatorischen Struktur der Hege.
Aufgaben und Mitglieder
Nach den Jagdgesetzen soll eine Hegegemeinschaft gemeinsame Hegemaßnahmen durchführen und die Maßnahmen der einzelnen Reviere aufeinander abstimmen. Ein zweiter Schwerpunkt ist die Abschussplanung: Die Gemeinschaft stimmt die Abschussplanvorschläge der Revierinhaber untereinander ab und wirkt darauf hin, dass die festgesetzten Pläne auch erfüllt werden; für Bayern nennt das Landesjagdgesetz diese Aufgaben ausdrücklich. Wer Mitglied sein kann, regelt das Landesrecht: In Baden-Württemberg können etwa Jagdpächter, Eigenjagdbesitzer und Jagdgenossenschaften Mitglied sein, in Bayern und Nordrhein-Westfalen werden Jagdgenossenschaften dagegen nur beratend beteiligt. Stimmberechtigt sind bei der Beschlussfassung über eine Abschussempfehlung jedoch die Jagdausübungsberechtigten.
Stellung im Abschussplanverfahren
Am Beispiel Nordrhein-Westfalens: Der Revierinhaber stellt den Abschussplan auf, stimmt ihn innerhalb der Hegegemeinschaft ab und reicht ihn bei der unteren Jagdbehörde ein, die ihn nach Anhörung der Forstbehörde und im Benehmen mit dem Jagdbeirat bestätigt oder festsetzt. Die Hegegemeinschaft hat also eine beratende, keine entscheidende Rolle. Ihre Vorschläge binden die Jagdbehörde nicht. Abschusspläne legen fest, wie viele Stücke je Wildart und Geschlecht, bei männlichem Schalenwild auch je Klasse, erlegt werden sollen; in Nordrhein-Westfalen gilt die Pflicht für Schalenwild mit Ausnahme von Schwarz- und Rehwild, und der Plan wird in der Regel für ein Jagdjahr bestätigt oder festgesetzt, nur ausnahmsweise als Periodenabschussplan für drei Jagdjahre.
„Hegegemeinschaft“ in der Jägerprüfung
Prüfungsaufgaben zielen auf die gesetzlichen Aufgaben, den Kreis der Mitglieder und die Stimmberechtigung. Sehr häufig wird gefragt, ob die Abschussvorschläge der Gemeinschaft für die Untere Jagdbehörde verbindlich sind – das sind sie nicht. Gern wird außerdem der Unterschied zum Hegering verlangt. Wer Hegegemeinschaft und Hegering verwechselt oder der Gemeinschaft Entscheidungsbefugnisse über den Abschussplan zuschreibt, verliert hier Punkte.
Häufige Fragen zu „Hegegemeinschaft“
Sind die Abschussvorschläge einer Hegegemeinschaft verbindlich?
Nein. Die Hegegemeinschaft stimmt die Vorschläge der Reviere ab und kann Empfehlungen geben, die Entscheidung trifft aber die untere Jagdbehörde durch Bestätigung oder Festsetzung.
Wer gehört einer Hegegemeinschaft an?
Das regelt das Landesrecht: In Baden-Württemberg können etwa Jagdpächter, Eigenjagdbesitzer und Jagdgenossenschaften Mitglied sein, in Bayern und Nordrhein-Westfalen werden Jagdgenossenschaften dagegen nur beratend beteiligt. Über Abschussempfehlungen stimmen je nach Landesrecht die Jagdausübungsberechtigten ab, in Hessen etwa auch Jagdrechtsinhaber.
Für welche Wildarten gibt es Hegegemeinschaften?
Sie werden für bestimmte Wildarten mit großem Raumbedarf gebildet, typisches Beispiel ist das Rotwild. Entscheidend ist ein zusammenhängender Wildlebensraum, der mehrere Reviere umfasst.
„Hegegemeinschaft“ kommt in 32 Prüfungsfragen vor
So oft taucht der Begriff in unserem Fragenbestand aus Hege und den übrigen Sachgebieten auf. Übe die Fragen dazu im Trainer, bis du sie sicher beantwortest.
Kostenlos Prüfungsfragen übenVerwandte Begriffe
- HegeringEin Hegering ist die kleinste Struktureinheit des Landesjagdverbandes: ein örtlicher Zusammenschluss von Jägern und Revieren, der Hegemaßnahmen, Jagden und Raubwildbejagung vor Ort abstimmt.
- HegeHege ist die gesetzliche Pflicht, einen artenreichen, gesunden und dem Lebensraum angepassten Wildbestand zu erhalten und seine Lebensgrundlagen zu pflegen und zu sichern (§ 1 Abs. 2 BJagdG).
- AbschussplanDer Abschussplan ist die behördlich bestätigte oder festgesetzte Planung, wie viele Stücke einer Wildart nach Geschlecht und Altersklasse in einem Revier für ein Jagdjahr oder – je nach Landesrecht – für mehrere Jagdjahre erlegt werden sollen.
- Untere JagdbehördeDie untere Jagdbehörde (UJB) ist die örtliche Verwaltungsstelle für Jagdangelegenheiten. Sie stellt Jagdscheine aus, nimmt Pachtverträge und Abschusspläne entgegen und trifft jagdrechtliche Einzelentscheidungen.
- JagdausübungsberechtigterJagdausübungsberechtigter ist, wem in einem Jagdbezirk das Recht zusteht, die Jagd auszuüben – im Eigenjagdbezirk der Eigentümer oder Nutznießer, im gemeinschaftlichen Jagdbezirk die Jagdgenossenschaft oder, bei Verpachtung, der Jagdpächter.
- RotwildRotwild (Cervus elaphus) ist die größte heimische Hirsch- und Schalenwildart Deutschlands. Jagdlich meint der Begriff die gesamte Art; der Hirsch ist das männliche Stück, das weibliche ab dem dritten Lebensjahr Alttier.
- KreisjägerschaftDie Kreisjägerschaft ist in Nordrhein-Westfalen die Untergliederung des Landesjagdverbandes für den Bereich einer Unteren Jagdbehörde, also meist eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt; sie gliedert sich ihrerseits in Hegeringe.
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