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Verbiss

auch: Verbissschaden

Als Verbiss bezeichnet man das Abäsen der Knospen und Triebe junger Bäume und Sträucher durch Wild, vor allem durch Rehwild. Er gehört zu den forstlichen Wildschäden und kann die Waldverjüngung verhindern.

Was ist „Verbiss“?

Von Verbiss spricht man, wenn Wild an jungen Gehölzen Knospen und Triebe abfrisst. Hauptverursacher im Wald ist das Rehwild, das als Konzentratselektierer gezielt nährstoffreiche Pflanzenteile aufnimmt; auch Rot-, Dam- und Elchwild verbeißen junge Bäume, ebenso Hase und Wildkaninchen. Verbiss zählt neben Schälung und Fegen zu den forstwirtschaftlichen Wildschadensarten. Zugleich ist er ein Pirschzeichen: Zusammen mit Losung und Plätzstellen verrät er, dass Rehwild im Revier steht. Starker Verbiss verhindert, dass sich der Wald natürlich verjüngt, und ist deshalb ein Kernthema im Konflikt zwischen Wald und Wild.

Schadbild: Reh oder Hase?

Am Rand der Bissstelle lässt sich der Verursacher erkennen. Rehen fehlen im Oberkiefer die Schneidezähne; sie reißen den Trieb deshalb ab, und die Stelle wirkt faserig, gequetscht und ausgefranst. Hase und Wildkaninchen besitzen oben wie unten scharfe Schneidezähne und trennen den Trieb sauber ab – meist mit einem glatten, schrägen Schnitt von etwa 45 Grad. Als Eselsbrücke dient: Das Reh reißt rau, der Hase hat ein Messer. Besonders gefährdete Baumarten sind Tanne, Eiche, Buche und Douglasie. In gemischten Kulturen wird die Eiche von Reh- und Rotwild am stärksten gezielt verbissen, der Hase bevorzugt die Buche. Pflanzen aus der Baumschule werden stärker angenommen als solche aus Naturverjüngung.

Folgen und Schutz

Wird der Leittrieb verbissen, bilden sich häufig Zwiesel, also Stammdeformationen. Werden empfindliche Arten dauerhaft herausgefressen, kommt es zur Entmischung des Bestandes. Am sichersten schützt ein Gatter die ganze Kultur; für Rehwild wird eine Zaunhöhe von 1,50 m angegeben. Einzelschutz bieten Wuchshüllen um die Pflanze und Streichmittel, die auf die Terminalknospen aufgetragen werden. Die Wildschadensverhütung liegt beim Jagdausübungsberechtigten.

„Verbiss“ in der Jägerprüfung

Sehr häufig verlangt die Prüfung, Reh- und Hasenverbiss am Schadbild zu unterscheiden; eine typische Verwechslung ist, „ausgefasert“ und „glatt“ zu vertauschen. Weitere Fragen betreffen die Folgen für die Naturverjüngung, die gefährdeten Baumarten und den besten Schutz. Auch die Ersatzpflicht wird geprüft: Nach § 29 BJagdG sind Schäden durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasanen ersatzpflichtig, nicht aber durch den Feldhasen; die Länder können die Ersatzpflicht auf weiteres Wild ausdehnen. Für ungeschützte Pflanzungen von Baumarten, die im Revier nicht zu den Hauptbaumarten gehören, wird in Prüfungsfällen kein Ersatz geschuldet.

Häufige Fragen zu „Verbiss“

Woran erkennt man Rehwildverbiss?

Die Abbissstelle ist faserig, gequetscht und ausgefranst, weil Rehe ohne obere Schneidezähne den Trieb abreißen. Hasenverbiss ist dagegen glatt und schräg geschnitten.

Welche Folgen hat Verbiss für den Wald?

Verbissene Pflanzen entwickeln oft Zwiesel. Werden bestimmte Arten bevorzugt verbissen, entmischt sich der Bestand, und bei starkem Druck bleibt die natürliche Verjüngung aus.

Wie schützt man eine Forstkultur am besten vor Verbiss?

Am sichersten durch Gatterung, also einen Zaun um die Fläche. Einzelne Pflanzen lassen sich mit Wuchshüllen oder Streichmitteln an den Endknospen schützen.

„Verbiss“ kommt in 37 Prüfungsfragen vor

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Redaktion Jagdprüfung.de · Stand: 27.09.2026. Dieser Eintrag wurde mit KI-Unterstützung auf Grundlage unserer eigenen Wissensartikel verfasst und automatisiert gegen diese Quellen geprüft. Er ersetzt nicht die für dein Bundesland geltenden Vorschriften. KI-Transparenz · Redaktion

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