Jagdausübungsberechtigt ist, wer das Jagdrecht in einem Jagdbezirk rechtlich ausüben darf, etwa aufgrund Eigentums oder Pacht.
Jagdausübungsberechtigt ist, wer das Jagdrecht in einem Jagdbezirk rechtlich ausüben darf, etwa aufgrund Eigentums oder Pacht. Die praktische Anwendung richtet sich nach der jeweils geltenden Regelung und ihrem genauen Anwendungsbereich.
Begriffserklärung
Jagdausübungsberechtigt ist, wer das Jagdrecht in einem Jagdbezirk rechtlich ausüben darf, etwa aufgrund Eigentums oder Pacht. Die praktische Anwendung richtet sich nach der jeweils geltenden Regelung und ihrem genauen Anwendungsbereich.
Bedeutung in der Praxis
Die Stellung umfasst Verantwortung für die ordnungsgemäße Jagdausübung im Revier und ist von der einzelnen Jagderlaubnis eines Gastes abzugrenzen.
Prüfungsbezug
Für die Prüfung sind eine sichere Begriffszuordnung und die Abgrenzung zu ähnlich klingenden Fachausdrücken besonders wichtig.
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