Lexikon
Jagdrecht·Hohe Prüfungsrelevanz

Jagdausübungsberechtigter

Jagdausübungsberechtigt ist, wer das Jagdrecht in einem Jagdbezirk rechtlich ausüben darf, etwa aufgrund Eigentums oder Pacht.

Jagdausübungsberechtigt ist, wer das Jagdrecht in einem Jagdbezirk rechtlich ausüben darf, etwa aufgrund Eigentums oder Pacht. Die praktische Anwendung richtet sich nach der jeweils geltenden Regelung und ihrem genauen Anwendungsbereich.

Begriffserklärung

Jagdausübungsberechtigt ist, wer das Jagdrecht in einem Jagdbezirk rechtlich ausüben darf, etwa aufgrund Eigentums oder Pacht. Die praktische Anwendung richtet sich nach der jeweils geltenden Regelung und ihrem genauen Anwendungsbereich.

Bedeutung in der Praxis

Die Stellung umfasst Verantwortung für die ordnungsgemäße Jagdausübung im Revier und ist von der einzelnen Jagderlaubnis eines Gastes abzugrenzen.

Prüfungsbezug

Für die Prüfung sind eine sichere Begriffszuordnung und die Abgrenzung zu ähnlich klingenden Fachausdrücken besonders wichtig.

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