Lexikon

Bundesjagdgesetz

Jagdrecht · auch BJagdG, BJG

Das Bundesjagdgesetz regelt bundesweit das Jagdwesen, vom Jagdrecht und den Revieren bis zu Jagdschein, Jagdzeiten und Wildschaden.

Es stammt von 1952 und gilt in der Fassung von 1976, die seither vielfach geändert wurde, zuletzt 2026 mit Sonderregeln für den Wolf. Das Gesetz legt fest, welche Tierarten Wild sind (§ 2), dass nur in Jagdbezirken gejagt werden darf, und regelt Jagdpacht, Jagdschein, sachliche Verbote, Jagd- und Schonzeiten, Jagdschutz, Wild- und Jagdschaden sowie Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.

Die Länder ergänzen es durch eigene Jagdgesetze und Verordnungen. Seit der Föderalismusreform von 2006 dürfen sie vom Bundesjagdgesetz auch abweichen, ausgenommen beim Recht der Jagdscheine (Art. 72 Abs. 3 GG). Im Einzelfall kommt es deshalb immer auch auf das Landesrecht an.

Auf seiner Grundlage sind unter anderem die Jagdzeitenverordnung und die Bundeswildschutzverordnung erlassen worden.

Verwandte Begriffe

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Redaktion Jagdprüfung.de · Stand 23.10.2026. Dieser Eintrag wurde mit KI-Unterstützung verfasst und ersetzt nicht die Vorschriften des jeweiligen Bundeslands. KI-Transparenz · Redaktion