Jagdrecht

Befriedeter Bezirk

auch: Befriedete Bezirke

Ein befriedeter Bezirk ist eine Fläche, auf der nach § 6 BJagdG die Jagd ruht, etwa Hofräume, Hausgärten oder Friedhöfe; die Einzelheiten legen die Länder fest.

Was ist ein „befriedeter Bezirk“?

In Deutschland darf nur in Jagdbezirken gejagt werden – Eigenjagdbezirken oder gemeinschaftlichen Jagdbezirken. Innerhalb dieser Ordnung gibt es Flächen, die dem allgemeinen Jagdbetrieb bewusst entzogen sind: die befriedeten Bezirke nach § 6 BJagdG. Dort ruht die Jagd, ebenso wie auf Flächen, die überhaupt keinem Jagdbezirk angehören. Das Bundesgesetz nennt den Grundsatz, welche Flächen im Einzelnen befriedet sind, bestimmt jedoch das jeweilige Landesrecht. Tiergärten sind ein Sonderfall: Sie sind nicht bloß befriedet, sondern fallen vollständig aus dem Jagdrecht heraus.

Welche Flächen sind befriedet – und was ist dort erlaubt?

Klassische Beispiele sind umfriedete Grundstücke rund um ein Wohnhaus wie Hofräume und Hausgärten sowie Friedhöfe. Je nach Landesrecht können weitere Flächen hinzukommen, etwa öffentliche Parkanlagen, Kleingärten, Sport-, Golf- und Spielplätze, Reit- und Turnierplätze, Flugplätze, Campingplätze, Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Eisenbahnanlagen, umzäunte landwirtschaftliche Betriebsstätten oder Energiegewinnungsanlagen. Dass die Jagd ruht, heißt nicht, dass Wild dort niemals erlegt werden darf: Die Behörde kann eine beschränkte Jagdausübung gestatten, beispielsweise um Kaninchen auf einem Friedhof zu bejagen.

Abgrenzung in der Revierpraxis

Nicht jeder Zaun schafft einen befriedeten Bezirk. Eingezäunte Viehweiden gehören nach der Prüfungslehre nicht dazu; steht kein Weidevieh darauf, darf dort gejagt werden. Befriedete Flächen wirken sich auch auf andere Regeln aus: Ihre Eigentümer sind keine Mitglieder der Jagdgenossenschaft, und in Rheinland-Pfalz werden sie bei der Höchstfläche von 1.000 Hektar, die eine pachtende Person innehaben darf, nicht mitgerechnet.

„Befriedeter Bezirk“ in der Jägerprüfung

Die Prüfung verlangt, typische befriedete Flächen aufzählen zu können und den Unterschied zu Flächen zu kennen, die nur eingezäunt sind. Beliebt ist die Viehweide als Gegenbeispiel. Außerdem wird geprüft, ob man weiß, dass Eigentümer befriedeter Grundstücke nicht zur Jagdgenossenschaft gehören. Da die Aufzählung landesrechtlich ausgestaltet ist, lohnt ein Blick in das Jagdgesetz des eigenen Prüfungslandes.

Häufige Fragen zu „Befriedeter Bezirk“

Darf man in einem befriedeten Bezirk jagen?

Grundsätzlich nicht, denn dort ruht die Jagd. Die zuständige Behörde kann aber eine beschränkte Jagdausübung zulassen, zum Beispiel für die Kaninchenbejagung auf einem Friedhof.

Ist eine eingezäunte Viehweide ein befriedeter Bezirk?

Nein. Eine Weide mit Zaun zählt nicht zu den befriedeten Bezirken. Ist kein Vieh auf der Fläche, kann dort gejagt werden.

Gehören Eigentümer befriedeter Grundstücke zur Jagdgenossenschaft?

Nein. Die Eigentümer befriedeter Flächen sind nicht Mitglied der Jagdgenossenschaft. Diese Abgrenzung wird in der Prüfung gern als Falschaussage getarnt abgefragt.

„Befriedeter Bezirk“ kommt in 6 Prüfungsfragen vor

So oft taucht der Begriff in unserem Fragenbestand aus Jagdrecht und den übrigen Sachgebieten auf. Übe die Fragen dazu im Trainer, bis du sie sicher beantwortest.

Kostenlos Prüfungsfragen üben

Verwandte Begriffe

Weitere Begriffe aus Jagdrecht

BundeswildschutzverordnungWaffenscheinWaffenbesitzkarteElterntierschutzUntere JagdbehördeSchonzeitJagdaufseherSachliches VerbotAlle Begriffe aus Jagdrecht

Redaktion Jagdprüfung.de · Stand: 27.09.2026. Dieser Eintrag wurde mit KI-Unterstützung auf Grundlage unserer eigenen Wissensartikel verfasst und automatisiert gegen diese Quellen geprüft. Er ersetzt nicht die für dein Bundesland geltenden Vorschriften. KI-Transparenz · Redaktion

Befriedeter Bezirk: Bedeutung & Erklärung für die Jägerprüfung | Jagdprüfung.de