Kleiner Waffenschein
Der Kleine Waffenschein erlaubt, frei erwerbbare Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen zu führen, etwa solche mit dem Zeichen PTB im Kreis.
Kaufen und zu Hause besitzen dürfen Volljährige solche Waffen grundsätzlich ohne Erlaubnis; der Kleine Waffenschein betrifft nur das Führen außerhalb der eigenen Wohnung und des eigenen befriedeten Besitztums. Erteilt wird er Volljährigen, die zuverlässig und persönlich geeignet sind; Sachkunde, Bedürfnis und Haftpflichtversicherung verlangt das Gesetz nicht. Er gilt unbefristet, Zuverlässigkeit und Eignung prüft die Behörde aber regelmäßig erneut.
Beim Führen sind der Kleine Waffenschein und der Personalausweis oder Pass mitzuführen (§ 38 WaffG). Bei öffentlichen Veranstaltungen wie Volksfesten oder Sportveranstaltungen ist das Führen trotzdem verboten (§ 42), ebenso im öffentlichen Personenfernverkehr (§ 42b) und in Waffenverbotszonen. Schießen darf man mit solchen Waffen außerhalb von Schießstätten nur in wenigen gesetzlich geregelten Fällen oder mit einer Schießerlaubnis.
Für andere Waffen genügt er nicht; wer etwa eine Druckluftwaffe führen will, braucht einen Waffenschein.