Jagdgenossenschaft
Die Jagdgenossenschaft ist die Vereinigung aller Grundeigentümer eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks kraft Gesetzes.
Jeder Grundeigentümer, dessen Flächen zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, ist automatisch Mitglied der Jagdgenossenschaft. Sie entscheidet über die Verpachtung des Jagdrechts.
Definition
Die Jagdgenossenschaft (§ 9 BJagdG) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die alle Grundeigentümer eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks als Pflichtmitglieder zusammenfasst. Die Mitgliedschaft entsteht kraft Gesetzes automatisch durch Grundeigentum im Bezirk.
Rechtliche Grundlagen und Aufgaben
Rechtsgrundlage ist § 9 BJagdG. Die Jagdgenossenschaft verwaltet das gemeinschaftliche Jagdrecht, beschließt über die Verpachtung und verteilt den Jagdpacht-Erlös nach Flächenanteil unter den Mitgliedern.
Prüfungsrelevanz
Die Jagdgenossenschaft ist ein zentrales jagdrechtliches Thema. Kandidaten müssen die Entstehung der Mitgliedschaft, Organe, Aufgaben sowie ihren Unterschied zum Eigenjagdbezirk erläutern können.
Verwandte Begriffe