Lexikon
Jagdrecht·Hohe Prüfungsrelevanz

Jagdschaden

Jagdschaden ist ein ersatzrechtlich relevanter Schaden, der durch eine missbräuchliche oder vermeidbar schädigende Jagdausübung entsteht.

Jagdschaden ist ein ersatzrechtlich relevanter Schaden, der durch eine missbräuchliche oder vermeidbar schädigende Jagdausübung entsteht. Die praktische Anwendung richtet sich nach der jeweils geltenden Regelung und ihrem genauen Anwendungsbereich.

Begriffserklärung

Jagdschaden ist ein ersatzrechtlich relevanter Schaden, der durch eine missbräuchliche oder vermeidbar schädigende Jagdausübung entsteht. Die praktische Anwendung richtet sich nach der jeweils geltenden Regelung und ihrem genauen Anwendungsbereich.

Bedeutung in der Praxis

Er ist vom Wildschaden durch das Verhalten von Wildtieren zu trennen; ordnungsgemäße Jagdausübung löst nicht automatisch Ersatz aus.

Prüfungsbezug

Für die Prüfung sind eine sichere Begriffszuordnung und die Abgrenzung zu ähnlich klingenden Fachausdrücken besonders wichtig.

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