Lexikon

Brutzeit

Wildbiologie

Brutzeit nennt man die Zeit im Jahr, in der Vögel brüten und Junge aufziehen, und ebenso die Dauer, die ein Gelege bis zum Schlupf bebrütet wird.

Im ersten Sinn liegt die Brutzeit bei den meisten heimischen Vögeln im Frühjahr und Sommer; Kolkrabe, Uhu und Waldkauz beginnen schon im Spätwinter. In dieser Zeit reagieren viele Arten empfindlich auf Störungen am Nest, an Horsten und in Brutkolonien.

Im zweiten Sinn, genauer Brutdauer, ist sie je Art recht fest: bei der Ringeltaube gut zwei Wochen, bei Rebhuhn und Fasan gut drei, bei der Stockente rund vier, bei Bussard und Adlern fünf bis sechs Wochen. Hühnervögel und Enten brüten erst nach dem letzten Ei, sodass die Küken fast gleichzeitig schlüpfen. Eulen und viele Greifvögel beginnen mit dem ersten Ei, ihre Jungen sind deshalb verschieden groß.

Jagdrechtlich gilt in den Setz- und Brutzeiten der Elterntierschutz: Bis die Jungen selbständig sind, dürfen die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere nicht bejagt werden, auch nicht bei Wild ohne Schonzeit (§ 22 Abs. 4 BJagdG). Für einzelne Arten können die Länder Ausnahmen bestimmen.

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Redaktion Jagdprüfung.de · Stand 23.10.2026. Dieser Eintrag wurde mit KI-Unterstützung verfasst und ersetzt nicht die Vorschriften des jeweiligen Bundeslands. KI-Transparenz · Redaktion