Lexikon

Washingtoner Artenschutzübereinkommen

Jagdrecht · auch CITES, WA

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, kurz CITES, ist ein internationaler Vertrag von 1973, der den Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten regelt.

Deutschland ist seit 1976 Vertragspartei. Erfasst sind lebende und tote Tiere und Pflanzen sowie Teile und Erzeugnisse daraus, etwa Felle, Elfenbein oder Trophäen. Die Arten stehen in drei Anhängen: Mit den vom Aussterben bedrohten Arten des Anhangs I ist kommerzieller Handel grundsätzlich verboten. Für Arten des Anhangs II braucht die Ausfuhr eine Genehmigung. Anhang III umfasst Arten, die ein Vertragsstaat in seinem Gebiet schützt und deren Handel er international kontrollieren lassen will.

In der EU wird das Übereinkommen durch eigene Verordnungen umgesetzt, vor allem die Verordnung (EG) Nr. 338/97 mit den Anhängen A bis D, die teils strenger ist. Arten ihrer Anhänge A und B sind in Deutschland besonders geschützt, die des Anhangs A zusätzlich streng (§ 7 Abs. 2 BNatSchG). Ein- und Ausfuhrgenehmigungen erteilt das Bundesamt für Naturschutz.

Wer eine Jagdtrophäe einer geschützten Art aus dem Ausland mitbringt, braucht je nach Art Aus- und Einfuhrdokumente. Lebensräume schützt das Übereinkommen nicht; es regelt allein den Handel.

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Redaktion Jagdprüfung.de · Stand 23.10.2026. Dieser Eintrag wurde mit KI-Unterstützung verfasst und ersetzt nicht die Vorschriften des jeweiligen Bundeslands. KI-Transparenz · Redaktion