Jagdkataster
Das Jagdkataster ist das Verzeichnis einer Jagdgenossenschaft, das ihre Mitglieder und deren Grundflächen im gemeinschaftlichen Jagdbezirk samt Größe aufführt.
Geführt wird es von der Jagdgenossenschaft, in der Praxis vom Jagdvorstand oder Jagdvorsteher; die Einzelheiten regeln die Länder. Es muss laufend fortgeschrieben werden, wenn Grundstücke den Eigentümer wechseln oder Flächen hinzukommen oder wegfallen.
Gebraucht wird es an mehreren Stellen. Beschlüsse der Jagdgenossenschaft brauchen neben der Mehrheit der Köpfe auch die Mehrheit der vertretenen Fläche (§ 9 Abs. 3 BJagdG). Maßstab für die Verteilung des Reinertrags aus der Jagdnutzung ist der Flächenanteil (§ 10 Abs. 3), und den Wildschadensersatz aus der Genossenschaftskasse tragen die Jagdgenossen ebenfalls nach ihrer Fläche (§ 29 Abs. 1).
Mit dem amtlichen Liegenschaftskataster oder einer Liste der Reviere eines Kreises ist es nicht zu verwechseln.