Jagdpraxis

Bedenkliche Merkmale

Bedenkliche Merkmale sind Auffälligkeiten am lebenden oder erlegten Wild, die Zweifel an der Genusstauglichkeit wecken; Anlage 4 der Tier-LMHV fasst sie in 13 Kategorien zusammen.

Was sind „bedenkliche Merkmale“?

Mit bedenklichen Merkmalen sind Befunde gemeint, die darauf hindeuten, dass Wildbret nicht ohne Weiteres als Lebensmittel abgegeben werden kann. Die Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV) listet sie in ihrer Anlage 4 in 13 Kategorien auf. Wer als Jäger Wild in den Verkehr bringt, muss nach der EU-VO 853/2004 beziehungsweise § 4 Tier-LMHV als kundige Person ausreichend geschult sein und jedes Stück auf diese Merkmale untersuchen; bei einer nach dem 1. Februar 1987 bestandenen Jägerprüfung wird die Schulung vermutet. Die dafür nötige Sachkunde erwirbt man grundsätzlich mit der bestandenen Jägerprüfung. Die Beobachtung beginnt bereits vor dem Schuss und setzt sich beim Aufbrechen fort.

Typische Befunde vor und nach dem Schuss

Schon am lebenden Stück können abnormes Verhalten oder kotverschmierte Hinterläufe auf ein Problem hinweisen. Am erlegten Wild zählen unter anderem verteilte Geschwülste, erhebliche Abmagerung mit gallertigem Fett, Verklebungen der inneren Organe, fremdartiger Geruch sowie offene Knochenbrüche, die nicht vom Erlegen stammen. Beim Federwild gelten zum Beispiel verklebte Augenlider, Wucherungen an den Ständern oder eine Entzündung des Herzens als bedenklich. Die Verhitzung erkennt man an süßlichem Geruch und kupferroter Muskulatur; sie entsteht, wenn zu spät aufgebrochen wird. Damit nichts übersehen wird, sind Leber, Milz, Nieren, Lunge und Lymphknoten jeweils einzeln anzusehen – und man muss wissen, wie gesunde Organe aussehen.

Was folgt aus einem bedenklichen Befund?

Ist das Stück für den menschlichen Verzehr bestimmt, darf es bei bedenklichen Merkmalen nicht direkt vermarktet werden. Es bleiben zwei Wege: die amtliche Fleischuntersuchung, bei der der Tierarzt über die Tauglichkeit entscheidet, oder die unschädliche Beseitigung. Letztere ist bei Verhitzung, Verderb oder einem Trichinenfund vorgesehen. Besteht der Verdacht auf eine Tierseuche, kommt eine Meldung an das Veterinäramt hinzu.

„Bedenkliche Merkmale“ in der Jägerprüfung

Das Thema gehört mit Dutzenden Fragen zu den Schwerpunkten der Wildbrethygiene. Abgefragt wird, welche Befunde am lebenden Stück, am Federwild und an den Organen als bedenklich gelten und wann die amtliche Fleischuntersuchung Pflicht ist. Auch Praxisfälle kommen vor, etwa dass bei einer Gesellschaftsjagd vor dem Ausfüllen des Wildursprungsscheins nach Auffälligkeiten beim Erlegen und Aufbrechen gefragt werden muss. Häufige Fehler: den Brunftgeruch eines Keilers für ein Krankheitszeichen zu halten oder die Verhitzung nach langer Nachsuche zu unterschätzen.

Häufige Fragen zu „Bedenkliche Merkmale“

Wo sind die bedenklichen Merkmale geregelt?

Die Liste steht in Anlage 4 der Tier-LMHV und umfasst 13 Kategorien. Die Pflicht des Jägers als kundige Person ergibt sich zusätzlich aus der EU-VO 853/2004 und § 4 Tier-LMHV.

Muss Wild mit bedenklichen Merkmalen immer zur Fleischuntersuchung?

Die amtliche Untersuchung ist vorgeschrieben, wenn das Stück zum menschlichen Verzehr bestimmt ist. Ist es offensichtlich untauglich, etwa bei Verhitzung, wird es unschädlich beseitigt.

Warum bricht man Federwild heute auf, statt es auszuhakeln?

Beim Aushakeln kann Magen-Darm-Inhalt in die Bauchhöhle gelangen. Beim Aufbrechen bleiben die Eingeweide unverletzt und lassen sich besser auf bedenkliche Merkmale prüfen.

„Bedenkliche Merkmale“ kommt in 36 Prüfungsfragen vor

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Redaktion Jagdprüfung.de · Stand: 27.09.2026. Dieser Eintrag wurde mit KI-Unterstützung auf Grundlage unserer eigenen Wissensartikel verfasst und automatisiert gegen diese Quellen geprüft. Er ersetzt nicht die für dein Bundesland geltenden Vorschriften. KI-Transparenz · Redaktion

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