Federwild
Sammelbezeichnung für die dem Jagdrecht unterliegenden Vogelarten.
Federwild ist der jagdliche Gegenbegriff zum Haarwild und umfasst die dem Jagdrecht unterstehenden Vogelarten. Nicht jeder Vogel ist Federwild, weshalb die genaue Abgrenzung in der Prüfung regelmäßig gefragt wird.
Definition
Als Federwild bezeichnet man die Vogelarten, die dem Jagdrecht unterliegen. Dazu gehören je nach gesetzlicher Einordnung etwa Fasan, Wildenten, Wildgänse oder Waldschnepfe. Der Begriff ist jagdlich geprägt und beschreibt keine rein biologische Gruppe aller Vögel.
Abgrenzung und Schutz
Wichtig ist, dass nicht jede Vogelart automatisch Federwild ist. Viele Vögel stehen ausschließlich unter Naturschutzrecht oder zusätzlich unter besonders strengem Schutz. In der Jägerprüfung gehört deshalb die Unterscheidung zwischen jagdbarem Federwild, ganzjährig geschonten Arten und streng geschützten Vogelarten zum Grundwissen.
Verwandte Begriffe