Jagdprüfung.de
Lexikon
Jagdrecht·Hohe Prüfungsrelevanz

Wildbrethygiene

Wildbrethygiene umfasst alle Maßnahmen zur Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit von erlegtem Wild vom Schuss bis zum Verbraucher.

Die Wildbrethygiene ist durch EU-Hygienevorschriften und nationales Lebensmittelrecht geregelt. Der Jäger als kundige Person trägt die Verantwortung für hygienische Behandlung des erlegten Wildes.

Definition

Wildbrethygiene bezeichnet alle Maßnahmen, die sicherstellen, dass Wildbret den Anforderungen an ein sicheres Lebensmittel entspricht. Rechtsgrundlagen sind die EU-Hygieneverordnungen (EG 852/2004, 853/2004), die Tier-LMHV sowie die AVV Wildbrethygiene.

Praktische Maßnahmen

Unmittelbar nach der Erlegung: 1. Beurteilung des Tieres auf Auffälligkeiten, 2. Zeitnahes Aufbrechen, 3. Hygienisches Arbeiten (keine Kontamination mit Mageninhalt), 4. Rasche Kühlung auf unter 7°C, 5. Trichinenuntersuchung bei Schwarzwild.

Prüfungsrelevanz

Wildbrethygiene ist ein eigenständiges Prüfungsthema. Kandidaten müssen die rechtlichen Grundlagen, Anforderungen an die kundige Person, zulässige Kühltemperaturen und die Trichinenuntersuchungspflicht kennen.

Kühltemperaturen für Wildbret

WildartMax. LagertemperaturHaltbarkeit (gekühlt)Besonderheiten
Schalenwild (Reh, Rotwild)≤ 7 °C7–10 TageInnereien bei ≤ 3 °C lagern
Schwarzwild (Wildschwein)≤ 7 °C7 TageTrichinenuntersuchung Pflicht
Federwild (Fasan, Ente)≤ 4 °C3–5 TageIm Federkleid länger haltbar
Feldhase / Kaninchen≤ 4 °C3–5 TageAuf Tularämie-Hinweise achten
Innereien (Leber, Niere)≤ 3 °C2–3 TageSchnellstmöglich kühlen
Tiefgefrorenes Wildbret≤ −18 °C6–12 MonateKühlkette nicht unterbrechen

Relevante Wildarten

Rotwild·Rehwild·Schwarzwild·Feldhase