Saatkrähe
Corvus frugilegus; gesellig lebender Rabenvogel; ganzjährig geschützt, nicht jagdbar.
Die Saatkrähe ist ein mittelgroßer Rabenvogel, der in Deutschland als Standvogel und Teilzieher vorkommt. Sie lebt hochgradig gesellig in Kolonien und brütet in großen Baumkronen. Als streng geschützte Art unterliegt sie einem ganzjährigen Schon- und Störungsverbot und darf nicht bejagt werden.
Bestimmungsmerkmale
Die Saatkrähe (Corvus frugilegus) ähnelt der Rabenkrähe, unterscheidet sich aber durch den nackte, weiß-graue Schnabelbasis bei Adultvögeln – ein sicheres Unterscheidungsmerkmal. Jungvögel im ersten Jahr haben noch befiederte Schnabelwurzel und sind damit schwieriger zu unterscheiden. Saatkrähen haben einen leicht nach unten gebogenen, spitzen Schnabel und glänzend schwarzes Gefieder mit violett-blauem Schimmer. Länge: ca. 44–47 cm, Gewicht ca. 370–490 g.
Lebensraum und Verhalten
Saatkrähen brüten in großen Kolonien (Rookeries) in hohen Bäumen, oft nahe Ortschaften. Sie ernähren sich überwiegend von Bodentieren (Würmer, Larven), Getreide und pflanzlicher Kost. Auf Äckern suchen Saatkrähen nach Mäusen und Insektenlarven; sie können in der Landwirtschaft sowohl nützlich als auch schädlich sein. In Deutschland sind sie Standvögel mit saisonalen Wanderungen in mildere Gebiete.
Schutzstatus und Jagdrecht
Die Saatkrähe ist in Deutschland ganzjährig geschützt nach § 44 BNatSchG und der EU-Vogelschutzrichtlinie (2009/147/EG). Sie steht nicht auf der deutschen Jagdliste (Anlage zu § 2 BJagdG) und darf unter keinen Umständen bejagt werden. Ausnahmegenehmigungen nach § 45 BNatSchG sind theoretisch möglich, in der Praxis selten. Verwechslungsgefahr mit Rabenkrähe, die in einigen Bundesländern bejagbar ist.
Verwandte Begriffe