Wildbiologie · Jägersprache
Überläufer
auch: Überläuferkeiler, Überläuferbache
Ein Überläufer ist ein Stück Schwarzwild im zweiten Lebensjahr – also kein Frischling mehr, aber noch keine ausgewachsene Bache und kein Keiler.
Was bedeutet „Überläufer“?
Überläufer ist die jägersprachliche Bezeichnung für junges Schwarzwild, das sein erstes Lebensjahr hinter sich hat. Es ist deutlich stärker als ein Frischling, aber noch nicht voll ausgewachsen. Nach dem Geschlecht unterscheidet man Überläuferkeiler und Überläuferbache. Ab dem dritten Lebensjahr spricht man von Keiler oder Bache, wobei Keiler bis etwa zum fünften Jahr weiter reifen. Überläufer leben zunächst in der Rotte, dem Familienverband aus Bachen, Frischlingen und Überläufern, den meist eine erfahrene Leitbache führt. Überläuferkeiler lösen sich häufig mit rund 18 Monaten aus diesem Verband.
Überläufer ansprechen: Alter, Gebiss und Winterkleid
Für die Altersansprache am erlegten Stück ist das Gebiss hilfreich. Um den zwölften Lebensmonat beginnt der Zahnwechsel, und der zweite Backenzahn M2 ist vorhanden – das markiert die Schwelle vom Frischling zum Überläufer. Mit etwa 24 Monaten ist das Dauergebiss mit seinen 44 Zähnen vollständig, der M3 ist geschoben. Im Winter lassen sich ältere Frischlinge in der Rotte von Überläufern und schwachen Bachen unterscheiden, weil Frischlinge an den Flanken meist bräunliche Borsten tragen. Zu beachten ist, dass biologisches Alter und jagdrechtliche Einteilung nach dem Jagdjahr voneinander abweichen können.
Überläufer in der Bejagung
Zur Verringerung von Schwarzwildbeständen gelten intensive Bejagung, revierübergreifende Bewegungsjagden, Sammelansitze und eine konsequente Entnahme von Frischlingen und Überläufern als geeignet. Auch beim Ausbruch der Schweinepest liegt der Schwerpunkt auf diesen beiden Altersklassen, während alte Stücke und führende Tiere geschont werden, sofern sie keine Seuchenanzeichen zeigen. Bei der Schweinepest ist die Sterblichkeit gerade unter Frischlingen und Überläufern hoch. Eine Überläuferbache, die bereits Frischlinge führt, ist wie jede führende Bache geschützt, solange die Jungen auf sie angewiesen sind. Konkrete Jagdzeiten richten sich nach dem jeweiligen Landesrecht.
„Überläufer“ in der Jägerprüfung
Die Prüfung fragt nach dem Lebensjahr, der Zusammensetzung der Rotte und dem Alter, in dem sich Überläuferkeiler absondern. Häufig ist zu entscheiden, ob eine führende Überläuferbache mit wenigen Wochen alten Frischlingen erlegt werden darf – was zu verneinen ist. Weitere Themen sind Seuchenbejagung und Wildbrethygiene: Wer einen Überläufer ohne Trichinenuntersuchung an Endverbraucher abgibt, begeht eine Straftat, die Geldstrafe und den Entzug des Jagdscheins nach sich ziehen kann.
Häufige Fragen zu „Überläufer“
Wie alt ist ein Überläufer?
Biologisch befindet sich ein Überläufer im zweiten Lebensjahr. Jagdrechtlich kann sich die Einteilung am Jagdjahr orientieren und deshalb etwas abweichen.
Was ist der Unterschied zwischen Frischling und Überläufer?
Der Frischling steht im ersten Lebensjahr und trägt anfangs ein gestreiftes, später ein einfarbig braunes Jugendkleid. Der Überläufer ist ein Jahr älter, deutlich stärker, aber noch nicht ausgewachsen.
Wann verlassen Überläuferkeiler die Rotte?
In der Regel mit etwa 18 Monaten. Als ausgewachsene Keiler sind sie außerhalb der Rauschzeit meist Einzelgänger.
„Überläufer“ kommt in 32 Prüfungsfragen vor
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Kostenlos Prüfungsfragen übenVerwandte Begriffe
- SchwarzwildSchwarzwild ist die jagdliche Bezeichnung für das Wildschwein (Sus scrofa), die einzige wildlebende Schweineart Deutschlands; es zählt zum Schalenwild, ist aber kein Wiederkäuer.
- FrischlingEin Frischling ist ein Stück Schwarzwild im ersten Lebensjahr. Anfangs trägt es ein längs gestreiftes Tarnkleid, das es mit etwa vier bis fünf Monaten verliert.
- KeilerKeiler heißt in der Jägersprache das männliche Wildschwein ab dem dritten Lebensjahr; kennzeichnend ist sein Gewaff aus vergrößerten Eckzähnen, den Gewehren und Haderern.
- BacheBache ist die jägersprachliche Bezeichnung für das weibliche Stück Schwarzwild, also die Wildsau. Führende Bachen mit abhängigen Frischlingen stehen unter dem Elterntierschutz.
- RotteRotte ist die jägersprachliche Bezeichnung für den Familienverband des Schwarzwildes. Zu ihr gehören überwiegend Bachen mit Frischlingen und Überläufern; sie wird meist von einer erfahrenen Leitbache geführt.
- ElterntierschutzElterntierschutz ist die Regel aus § 22 Abs. 4 BJagdG: Während der Setz- und Brutzeiten bleiben Alttiere, die ihre Jungen noch aufziehen, von der Jagd verschont, bis der Nachwuchs selbstständig ist.
- TrichinenprobeDie Trichinenprobe ist eine Muskelprobe, die bei trichinenpflichtigem Wild wie Schwarzwild, Dachs oder Waschbär entnommen und amtlich auf Trichinen untersucht wird, bevor das Wildbret verzehrt werden darf.
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