Wildbiologie · Jägersprache
Bache
Bache ist die jägersprachliche Bezeichnung für das weibliche Stück Schwarzwild, also die Wildsau. Führende Bachen mit abhängigen Frischlingen stehen unter dem Elterntierschutz.
Was ist eine Bache?
Beim Schwarzwild heißt das männliche Tier Keiler, das weibliche Bache und das Junge Frischling. Im zweiten Lebensjahr spricht man von der Überläuferbache, ab dem dritten Lebensjahr von der Bache. Bachen sind meist deutlich leichter als starke Keiler und wirken im Vorderkörper weniger massig. Ihre Eckzähne sind klein und heißen Haken, während der Keiler das Gewaff aus Gewehren und Haderern trägt. Das äußere weibliche Geschlechtsmerkmal nennt der Jäger Rauschknospe. Die Begriffe Keiler, Bache und Frischling gehören ausschließlich zum Schwarzwild, nicht etwa zum Dachs.
Die Bache in der Rotte
Den Kern einer Rotte bilden Bachen mit Frischlingen und Überläufern; ältere Keiler leben außerhalb der Rauschzeit meist allein. Geführt wird die Rotte in der Regel von einer erfahrenen Leitbache, die häufig über Wechsel, Einstand und Fluchtverhalten bestimmt. Vor dem Frischen sondert sich die Bache ab und baut einen Wurfkessel. Die meisten Bachen frischen zwischen Februar und Mai; die Frischlinge werden etwa vier Monate gesäugt. In den ersten Tagen verteidigt die Bache ihren Nachwuchs sehr entschlossen. Ihr Warnsignal ist das Blasen.
Schutz führender Bachen
Nach § 22 Abs. 4 BJagdG sind Elterntiere, die für die Aufzucht gebraucht werden, während der Setz- und Brutzeit so lange von der Jagd ausgenommen, bis die Jungen selbständig sind – auch wenn für die Art keine Schonzeit gilt. Das betrifft auch führende Bachen; für Schwarzwild können die Länder allerdings Ausnahmen bestimmen. Ein Verstoß ist eine Straftat. In NRW hat Schwarzwild derzeit, befristet bis zum 31.01.2028, ganzjährig Jagdzeit; Bachen, von denen noch Frischlinge abhängen, schützt aber weiterhin der Elterntierschutz. Kräftige Frischlinge, die schon einfarbig braun sind, brauchen die Mutter nicht mehr unbedingt. Bei Drückjagden gilt: Führende Bachen mit gestreiften Frischlingen werden unter keinen Umständen beschossen.
„Bache“ in der Jägerprüfung
Gefragt werden die Bezeichnungen der Geschlechter, Frischzeit, Säugezeit, das Absondern vor dem Frischen, das Warnsignal und die Rolle der Leitbache. Beim Ansprechen wird erwartet, dass im Frühsommer der Pinsel des Keilers das zuverlässigste Unterscheidungsmerkmal ist und dass ältere Frischlinge im Winter an bräunlichen Borsten auf den Flanken zu erkennen sind. Zentral bleibt der Elterntierschutz.
Häufige Fragen zu „Bache“
Wann frischen Bachen?
Die meisten zwischen Februar und Mai. Rausch- und Wurfzeit verschieben sich heute allerdings, sodass Frischlinge fast ganzjährig vorkommen können.
Darf eine Bache geschossen werden?
Nicht, wenn sie Frischlinge führt, die noch auf sie angewiesen sind. Der Elterntierschutz nach § 22 Abs. 4 BJagdG gilt auch bei ganzjähriger Jagdzeit.
Wie warnt eine Bache?
Durch das sogenannte Blasen. Es gilt als typisches Warnsignal der Bache und wird in der Prüfung gern abgefragt.
„Bache“ kommt in 38 Prüfungsfragen vor
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Kostenlos Prüfungsfragen übenVerwandte Begriffe
- SchwarzwildSchwarzwild ist die jagdliche Bezeichnung für das Wildschwein (Sus scrofa), die einzige wildlebende Schweineart Deutschlands; es zählt zum Schalenwild, ist aber kein Wiederkäuer.
- KeilerKeiler heißt in der Jägersprache das männliche Wildschwein ab dem dritten Lebensjahr; kennzeichnend ist sein Gewaff aus vergrößerten Eckzähnen, den Gewehren und Haderern.
- FrischlingEin Frischling ist ein Stück Schwarzwild im ersten Lebensjahr. Anfangs trägt es ein längs gestreiftes Tarnkleid, das es mit etwa vier bis fünf Monaten verliert.
- ÜberläuferEin Überläufer ist ein Stück Schwarzwild im zweiten Lebensjahr – also kein Frischling mehr, aber noch keine ausgewachsene Bache und kein Keiler.
- RotteRotte ist die jägersprachliche Bezeichnung für den Familienverband des Schwarzwildes. Zu ihr gehören überwiegend Bachen mit Frischlingen und Überläufern; sie wird meist von einer erfahrenen Leitbache geführt.
- ElterntierschutzElterntierschutz ist die Regel aus § 22 Abs. 4 BJagdG: Während der Setz- und Brutzeiten bleiben Alttiere, die ihre Jungen noch aufziehen, von der Jagd verschont, bis der Nachwuchs selbstständig ist.
- GewaffGewaff heißen in der Jägersprache die vergrößerten Eckzähne des Keilers. Es setzt sich aus den unteren Eckzähnen, den Gewehren oder Hauern, und den oberen, den Haderern, zusammen.
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